AfD wählt Reppenstedt als Bühne — Bothe geht vors OVG
von Carlo Eggeling am 26.08.2026Warum immer wieder Reppenstedt, obwohl die AfD dort keine Bewerber für den Rat stellt? Das Kalkül der Partei ist einfach zu durchschauen: Im Osten der Landkreises, in Bleckede, Neuhaus und Dahlenburg, hat die in weiten Teilen rechtsextreme Partei Zulauf und erzielt aus ihrer Sicht gute Ergebnisse. Nun scheint man in die nächste Richtung zu schauen. Aufbau West sozusagen. Das muckelige Reppenstedt bietet sich an: Nahe an der Stadt, dort regiert der Samtgemeindebürgermeister, der jetzt Landrat werden will, Steffen Gärtner. Ein Gegner. Der AfD-Kreisvorsitzende Stephan Bothe, der nicht an der Landratswahl teilnehmen darf, hat ihn bereits angepiekst. Grüne und SPD sind hier verwoben, samt eines Unverpackladens und Konzerten mit grüner Beteiligung, beste Voraussetzungen, dass auf jede AfD-Veranstaltung der lokale Protest reagiert, dürften Bothe und seine Freunde einkalkuliert haben -- mit entsprechender Aufmerksamkeit.
Es wirkt wie Strategie. Was sagt der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe dazu? "Im Westen sind wir kaum präsent, wollen stärker werden. Das ist ein langfristiges Projekt. Wir wollen Ortsgruppen und bei der nächsten Wahl mit Kandidaten in die Räte." Weil der Westen Projekt ist, passt es, dass heute Abend Rechtsaußen Stephan Brandner als Redner nach Reppenstedt kommt, passender Weise in den Blauen Salon. Brandner gilt als Mann von Björn Höcke, noch weiter rechts geht kaum.
Höcke und Bothe sind miteinander gut bekannt. Bothe hat den Kopf des "völkischen Flügels" 2020 nach Hannover eingeladen. Ein Bekenntnis und eine Provokation. Provokation funktioniert für Bothe und seine Partei gut: In ein Lokal bei Bleckede sowie ins Bleckeder Haus hat er unter anderem Maximilian Krah, Parteichef Tino Chrupalla und Beatrix von Storch Elbe geholt, am 9. September folgt Alice Weidel.
Bothe hat bereits vor längerem zu LA gesagt, sein Erfolg werde in der Partei gesehen. Und augenscheinlich belohnt und unterstützt. Die Parteiprominenz reist für kommunale Wahlen in die Provinz. Das kann der Amelinghausener als Erfolg verbuchen, es dürfte seine Position vor Ort stärken. All das macht ihn und die Partei noch sichtbarer.
Als Beatrix von Storch Anfang des Jahres im Bleckeder Haus sprach, saßen dort 300 Anhänger. Bothe erzählte, dass er gegen Windräder vorgehen, Abschiebungen voranbringen und einen Großteil der Mitarbeiter im Kreishaus abbauen würde, wenn er Landrat wäre. Versprechungen, die er in der Form nicht umsetzen könnte, da Bundes-, Landes- und Arbeitsrecht dagegen stehen. Das Publikum jubelte trotzdem. Provokation. Fakten egal.
Ebenso nutzen Bothe und seine Parteifreunde die Steilvorlage, die Rot-Grün der AfD zur Kommunalwahl am 13. September geliefert haben. Die Regierungsparteien beschlossen Ende April ein Prüfverfahren, in das Innenministerium und Verfassungsschutz eingebunden sind. Wahlausschüsse sollten überprüfen, ob Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterämter auf dem Boden der Verfassung stehen. Die Ergebnisse fielen unterschiedlich aus. In Lüneburg darf Bothe nicht antreten. Er zog vors Verwaltungsgericht und unterlag, wie erwartet ist das Oberverwaltungsgericht die nächste Station.
Zwei Wochen Zeit hat er als Frist dafür. Die nutzt die Partei. Dabei spiele auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg eine Rolle. "Das fließt in unsere Begründung ein", sagt Bothe. Dort hatte Thorsten Moriße geklagt, weil er in Wilhelmshaven nicht an der OB-Wahl teilnehmen darf. Das Gericht bestätigte zwar die Entscheidung des Wahlausschusses, doch anders als in Lüneburg ging es inhaltlich auf die Vorgaben ein.
Klaus Wallbaum hat sich im "Rundblick", dem besten niedersächsischen Politikmagazin, damit befasst. Er schreibt: "Anders als bei den ebenfalls abgelehnten Eilanträgen der verhinderten AfD-Landratsbewerber Stephan Bothe (Lüneburg) und Martin Sichert (Friesland) hat sich das Gericht im Fall von Moriße aber nicht nur auf diese formale Sicht beschränkt – sondern ist in die Tiefe gegangen. Ob das ... Verfahren einer verfassungsrechtlichen Kontrolle „in jeder Hinsicht standhalten“ werde, habe die Kammer „nicht zu entscheiden“, schreiben die Richter und machen ihre Distanz deutlich. Dann erwähnen sie noch, dass die Parteifunktionen von Moriße im Landtag und im Kreisverband allein noch nicht die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen könnten. Tatsächlich müssten andere Elemente hinzukommen – beispielsweise öffentliche Äußerungen."
Das Gericht beschäftigte sich mit zwei Äußerungen Morißes und notiert in seiner Begründung dazu: "Nicht jede radikale, polemische, pauschalierende, gesellschaftlich umstrittene oder auch verfassungsrechtlich bedenkliche politische Auffassung berührt… die freiheitlich demokratische Grundordnung.“ Und weiter: „Davon ausgehend erscheinen die zur Begründung einer fehlenden Verfassungstreue des Antragstellers im Votum des Innenministeriums aufgeführten Äußerungen allein möglicherweise nicht hinreichend geeignet.“
Die Verwaltungsgerichte verweisen darauf, dass abgelehnte Bewerber das Verfahren nach der Wahl gerichtlich überprüfen lassen. Auch wenn das OVG Lüneburg mutmaßlich nicht in seinem Sinne entscheidet, wertet Bothe das gesamte Verfahren als Erfolg -- Provokation und Öffentlichkeit.
Wallbaum schreibt zu Oldenburg und Moriße weiter: "Seine scharfe Kritik an Forderungen nach einem AfD-Verbot sei keine Ablehnung des Demokratieprinzips. Die Richter schreiben: 'Die Auslegung des Innenministeriums, die Äußerung stelle eine Gleichsetzung der Demokratie in der Bundesrepublik mit einer Diktatur, eine Verunglimpfung des politischen Systems und der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik und auch eine Verharmlosung von Menschenrechtsverletzungen und staatlicher Unterdrückung dar, erscheint der Kammer – um es zurückhaltend zu formulieren – eher fernliegend.' Das ist, obwohl diplomatisch ausgedrückt, als schwere Schelte des Gerichts an die Adresse des Ministeriums zu verstehen."
Chefredakteur Wallbaum kommt zu einem Schluss, der darauf hindeutet, dass das Verfahren Niedersachsen noch lange beschäftigen könnte und Nachwahlen nicht ausgeschlossen sind. Im Wortlaut: "Moriße hat in dieser Eilentscheidung, obwohl sie zu seinen Ungunsten ausfiel, gute Argumente für eine spätere Anfechtung der OB-Wahl in Wilhelmshaven geliefert bekommen. Die Richter haben ihm nämlich bescheinigt, dass die Begründung des Innenministeriums für sein Kandidatur-Verbot höchst zweifelhaft ist."
Bothe kündigt an, den Weg weiter gehen zu wollen: "Bei einem Wahleinspruch muss inhaltlich geprüft werden." Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und eventuell Bundesverfassungsgericht. Bothe und die AfD werden das Thema am Kochen halten. Auf sein Wahlplakat hat er den Zusatz kleben lassen: "Von den Altparteien nicht zugelassen". Opferrolle und Provokation.
Bothe hätte kaum ein Chance, ins Kreishaus einzuziehen, andernorts sehen die Erfolgsaussichten für die AfD-Leute nicht wesentlich anders aus. Bothe sagt: "Ich wäre nicht zum Landrat gewählt worden." Carlo Eggeling
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