AfD zieht vor Gericht — Ist der Wahltermin zu halten?
von Carlo Eggeling am 03.08.2026Was zu erwarten war, soll kommen: AfD-Landratskandidat Stephan Bothe will juristisch gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses vorgehen, ihn am 13. September nicht zur Wahl zuzulassen. Er sowie andere nicht zugelassene AfD-Bewerber für Bürgermeisterämter würden die zuständigen Verwaltungsgerichte in Niedersachsen anrufen und im Zweifel weiter vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen, kündigt der Amelinghausener an: "Wir lassen das rechtlich prüfen." In dieser Woche werde man vor Gericht gehen. Dazu ein Paukenschlag, der schon lange erwartet wurde: AfD-Chefin Alice Weidel unterstützt Bothe, sie kommt ins Bleckeder Haus. Über die Ankündigung hat LA mehrfach berichtet.
Neben gererellen Fragen will Bothe auch die seiner Meinung nach mangelhafte Organisation angreifen. Die Punkte liegen auf der Hand: Kreiswahlausschussvorsitzende Sigrid Vossers habe einen zu kleinen Raum im Verwaltungstrakt gewählt, 30 oder mehr Interessenten mussten vor der Tür bleiben. Bothe: Damit sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend hergestellt worden.
Ein zweiter Punkt sei die schlechte Verständlichkeit. Mitglieder des Gremiums sprachen nicht in Mikrofone, es gab mehrere Rufe aus dem Publikum: "Lauter!" Die wurden ignoriert, es reiche, wenn die Ausschussmitglieder alles verstünden. Auch hier sieht Bothe die Öffentlichkeit einer öffentlichen Sitzung nicht ausreichend gegeben.
Dass er Kreisrätin Vossers als "parteiisch" bezeichnet, dürfte vermutlich juristisch eher gering wiegen. Es kamen alle zu Wort, auch die Vertreterin der AfD durfte ausgiebig Stellung nehmen.
Wie berichtet, stimmten die Mitglieder des Ausschusses 6:1 gegen Bothes Teilnahme an der Wahl. Sie hielten die Dokumente für stichhaltig, die unter anderem vom Verfassungsschutz und aus dem Innenministerium stammen. Der Vorwurf: Bothe stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, das müsse er als Wahlbeamter aber. Der weist diese Zuordnung zurück, selbstverständlich sei er verfassungstreu. Die kritisierten Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Er sei nicht vorbestraft, die AfD keine verbotene Partei.
"Ich klage mich ein", sagt der stellvertretende AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende im Landtag. Er glaubt, dass neben grundsätzlichen Fragen allein die Formalien ausreichen, vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren anstreben zu können. Gelingt ihm das, wird es knapp mit dem Wahltermin. Denn egal, ob die Richter an der Adolph-Kolping-Straße für oder gegen Bothe entscheiden, die unterlegene Seite dürfte das OVG anrufen. Kann die Landratswahl dann am 13. September stattfinden? Es müssen unter anderem zuvor Briefwahlunterlagen gedruckt und versandt werden. Sind da alle Fristen einzuhalten?
Generell können ausgeschlossene Bewerber dagegen erst nach dem Wahltermin klagen. Doch da Bothe das Vorgehen von Kreisrätin Vossers im und mit dem Wahlausschuss anfechtet, könnte ihm nach Auffassung von Juristen ein Treffer gelingen.
Es geht inzwischen um weitere Ungereimheiten. Im Ausschuss hieß es, Bild- und Tonaufnahmen seien nicht gestattet. Im Nachgang tauchten Mitschnitte im rechten Nachrichtenportal Nius sowie als Zitat beim Kanal Lüneburger Stadtnews auf, der die grüne Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch ebenso hofiert wie die AfD. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, noch liege keine Strafanzeige des Landkreises vor. Im Kreishaus erklärte ein Sprecher, die Rechtsabteilung prüfe, ob man gegen die Mitschnitte vorgehe. Ein Ergebnis lag bis zum Abend noch nicht vor.
Die AfD nutzt das Politikum als Steilvorlage für ihre Inszenierung. Sie stellt sich als Opfer einer angeblich einschränkenden Demokratie dar. Da passt es, dass AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel am Mittwoch, 9. September, 18 Uhr ins Bleckeder Haus kommt. "Alice Weidel ist empört und sagt mir Unterstützung zu", sagt Bothe. Selbst am Telefon merkt man, wie er strahlt. Mehr Aufmerksamkeit geht innerhalb der AfD kaum.
Bothe rechnet mit 500 Gästen in der Halle an der Elbe, dazu soll es einen Livestream der Veranstaltung geben. Ob die Partei die Reden quasi auch nach draußen tönen lassen kann, prüfe man. Allerdings dürfte es wie schon in der Vergangenheit lautstarken Protest gegen die in weiten Teilen rechtsextreme Partei geben. Mit dem Rathaus habe die Partei einen Vertrag abgeschlossen, das Bleckeder Haus nutzen zu können, sagt Bothe. Schon vor Monaten hatte Bürgermeister Dennis Neumann erklärt, der Rat habe beschlossen, dass politische Parteien das Haus nutzen dürften, die AfD sei nicht verboten.
Von der Polizei heißt es, man bereite sich auf die Veranstaltung vor, so wie im vergangenen Winter, als Beatrice von Storch in die Elbestadt gekommen war. Zum Konzept und Stärken schweigt die Polizei. Das "Bündnis Bleckede blüht auf", dürfte wahrscheinlich wieder gegen die AfD auf die Straße gehen -- mit Unterstützung aus der ganzen Region. Carlo Eggeling
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