Aktueller Stand zum Ganztag an Lüneburgs Grundschulen: Fragen und Antworten
von Hansestadt Lüneburg am 16.07.2026Hansestadt Lüneburg. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sind alle Lüneburger Grundschulen Ganztagsschulen. Sechs Lüneburger Grundschulen waren bereits zuvor Ganztagsschulen.
Mit dem Beschluss der Ganztagsbetreuung durch den Rat setzt die Hansestadt den Rechtsanspruch für alle neuen 1. Klassen um und geht noch einen Schritt weiter: Auch die Kinder der künftigen 2. bis 4. Klassen profitieren bereits ab Sommer 2026 vom Ganztagsangebot.
Die Hansestadt hat wichtige Fragen und Antworten rund um den Ganztag auf ihrer Website zusammengefasst: https://www.hansestadt-lueneburg.de/gesellschaft-soziales-und-bildung/bildung/schulen/grundschulen/ganztagsbetreuung.html
Die Informationen werden dort fortlaufend aktualisiert.
Fragen und Antworten zur Ganztagsbetreuung
Wie setzt die Hansestadt Lüneburg den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 um?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in der Hansestadt Lüneburg flächendeckend über Ganztagsschulen erfüllt. Am 13.11.2025 hat der Rat einstimmig der flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule in Lüneburg zugestimmt. Die notwendigen Anträge wurden am 28.11.2025 gestellt. Die Genehmigungen wurden im Frühjahr 2026 erteilt.
An welchen Schulen wird dieser Rechtsanspruch umgesetzt?
Der Rechtsanspruch wird an allen elf städtischen Grundschulen in Lüneburg umgesetzt.
Die Anne-Frank-Schule, die Igelschule, die St.-Ursula-Schule und die Grundschulen Im Roten Felde, Häcklingen und Hasenburger Berg waren bereits vor dem Schuljahr 2026/2027 Ganztagsschulen.
Zum Schuljahr 2026/2027 werden auch die Heiligengeistschule, die Hermann-Löns-Schule und die Grundschulen Lüne, Kreideberg und Am Sandberg in Ochtmissen in Ganztagsgrundschulen umgewandelt.
Warum gibt es künftig nur noch Ganztagsgrundschulen?
Nur durch die Ganztagsgrundschule kann allen Grundschulkindern gleichzeitig ein kostenfreies und bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Das Betreuungsangebot hängt damit nicht mehr mit dem Wohnort der Eltern und dem Schulbezirk zusammen.
Welche Kinder können die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen?
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Schulkinder ab der ersten Jahrgangsstufe.
Die Hansestadt Lüneburg geht jedoch darüber hinaus und bietet zusätzlich den Jahrgängen 2 bis 4 einen Betreuungsplatz im Ganztag.
Wie lange kann mein Kind in Betreuung sein?
Der Rechtsanspruch umfasst je acht Stunden von Montag bis Freitag. Die acht Zeitstunden beginnen mit dem Unterrichtsbeginn an der jeweiligen Schule.
Wer betreut mein Kind im Ganztag?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Ganztagsschulen auch die Angebote am Nachmittag mit Lehrkräften abdecken. Die Schulen können jedoch auch Lehrerstunden in Geld umwandeln und davon beispielsweise Kooperationen mit Betreuungseinrichtungen in städtischer oder freier Trägerschaft finanzieren.
Muss ich mein Kind für die Ganztagsschule anmelden?
Ja, die Anmeldung hat immer für ein Schulhalbjahr zu erfolgen und ist dann verbindlich.
Kostet mich die Betreuung meines Kindes etwas?
Nein, die Betreuung in der Ganztagsschule ist kostenfrei.
Muss ich für das Mittagessen bezahlen?
Das Mittagessen ist weiterhin kostenpflichtig. Die Preise verändern sich durch die Ganztagsschule nicht.
Seit den Herbstferien 2025 laufen Bestellung und Abrechnung des Mittagessens an sechs Lüneburger Grundschulen bereits über ein einheitliches und benutzerfreundliches System. Nach den Sommerferien werden auch die Grundschulen Am Sandberg in Ochtmissen, Kreideberg, Hermann-Löns-Schule, Lüne und Heiligengeistschule dieses System nutzen.
Zu welchen Uhrzeiten kann ich mein Kind von der Ganztagsschule abholen?
Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist zunächst bis zum Ende der Betreuungszeit verbindlich. Die Schulen haben jedoch die Möglichkeit, eine zweite Abholzeit festzulegen. Dies ist von Schule zu Schule individuell.
Wie ist die Ganztagsschule inhaltlich ausgestaltet?
Dies unterscheidet sich von Schule zu Schule individuell und liegt in Verantwortung der Schulleitung. Die Schulen haben ein pädagogisches Ganztagskonzept, welches im Ganztag umgesetzt wird.
Wie soll der Ganztag räumlich umgesetzt werden?
Entscheidend ist das räumliche Konzept, das die jeweilige Grundschule im Rahmen des pädagogischen Ganztagskonzeptes erarbeitet hat. In einzelnen Schulen wird es zum Schuljahr 2026/2027 zunächst räumliche Übergangslösungen geben, bis das bestehende räumliche Konzept umgesetzt werden kann.
Sind die Angebote an allen Schulen gleich?
Die Angebotsauswahl und -vielfalt liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule und ist daher nicht an allen Schulen gleich. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Grundschule.
Was passiert mit Betreuungseinrichtungen wie Hort, ÜMI oder KiNaMi an den Halbtagsschulen?
Diese können als Kooperationspartner in den Ganztagsschulbetrieb integriert werden, sofern sich die Schulen für eine Kooperation entscheiden. Aktuell ist die Stadt dabei, Kooperationsverträge zu schließen, um die freien Träger in den Ganztag einzubinden.
Warum wird es keine Betreuung über Horte mehr geben?
Die rechtlichen Vorgaben (Räume, Personal etc.) für Horte nach dem Kindertagesstättengesetz ermöglichen es nicht, allen Kindern einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die städtischen Horte können, sofern von den jeweiligen Schulen gewünscht, als Kooperationspartner im Ganztag mitarbeiten, aber nicht mehr als klassischer Hort.
Betreuung in den Schulferien und Randzeiten
Kann ich mein Kind auch in den Schulferien betreuen lassen?
Zum Rechtsanspruch gehört auch eine Ferienbetreuung.
Wann ist die Ferienbetreuung geschlossen?
Vier Wochen im Jahr findet keine Ferienbetreuung statt. Die Ferienbetreuung ist in der zweiten Hälfte der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Kostet mich die Ferienbetreuung etwas?
Ja, die Ferienbetreuung ist weiterhin kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der am 1. Juli 2026 vom Rat beschlossenen neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung.
https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/angepasste-elternbeitraege-rat-der-hansestadt-stellt-die-weichen-fuer-ferien-und-randzeitenbetreuung-an-ganztagsgrundschulen.html
Gibt es an jeder Schule eine Ferienbetreuung?
Zum Schuljahr 2026/2027 wird an jeder Grundschule eine Ferienbetreuung angeboten. Die Ferienbetreuung erfolgt in der Regel durch den Träger, der auch im Ganztag als Kooperationspartner mitwirkt.
Die Kooperationsverträge mit den Trägern der Ferien- und Randzeiten befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung.
Der Rat der Hansestadt hat am 1. Juli 2026 über eine angepasste Benutzungs- und Elternbeitragsordnung abgestimmt: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=1006366&SILFDNR=1000355
Welche Regelung zur Ferienbetreuung gilt für den Sommer 2026?
Der Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung greift erstmalig ab dem Schuljahr 2026/2027 – und damit ab den Herbstferien 2026. Die Betreuung in den Sommerferien 2026 erfolgt daher noch wie in den Vorjahren.
Ist es möglich, dass mein Kind vor dem Unterricht und nach der Ganztagsschule betreut wird?
Eine Randzeitenbetreuung wird angeboten, wenn mindestens drei Kinder an einem Schulstandort diesen Bedarf haben. An den meisten Schulen gibt es aktuell schon eine solche Randzeitenbetreuung. Es ist geplant, diese Früh- und Spätbetreuung fortzusetzen.
Kostet mich die Randzeitenbetreuung etwas?
Ja, die Betreuung in den Randzeiten ist weiterhin kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der am 1. Juli 2026 vom Rat beschlossenen neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung.
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