Anbindehaltung von Rindern:
von Landkreis Lüneburg am 22.06.2026Landkreis Lüneburg erlässt Allgemeinverfügung und fordert bundeseinheitliche Regelung
(lk) Im Landkreis Lüneburg ist künftig die Anbindehaltung von Rindern untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung heute (Montag, 22. Juni 2026) veröffentlicht. Die Behörde setzt damit einen entsprechenden Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. Dessen Ziel ist es, im Sinne des Tierschutzes aus der Anbindehaltung von Rindern auszusteigen.
„Wir möchten die Haltungsbedingungen für Tiere konsequent verbessern. Der Tierschutz ist ein hohes Gut, das wir als Landkreis Lüneburg ernst nehmen und aktiv unterstützen“, so Jochen Gronholz, Fachdienstleiter Veterinär der Kreisverwaltung. Der Landkreis begrüßt zwar ein Ende der Anbindehaltung für Rinder, hätte sich aber ein anderes Vorgehen gewünscht: „Eine derart weitreichende Regelung sollte bundeseinheitlich und auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Die Anbindehaltung ist ein Thema von bundesweiter Bedeutung. Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn das Land Niedersachsen hier im Alleingang vorangeht und die Verantwortung auf die Landkreise überträgt.“
Auch der Niedersächsische Landkreistag hatte sich für eine bundesweit einheitliche Regelung ausgesprochen. Das Landwirtschaftsministerium hat nun den Landkreis Lüneburg und andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden. Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung (täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober) haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/veterinaeramt.
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