Arbeitgeberverband und Gewerbeaufsicht informieren gemeinsam
von Arbeitgeberverband am 12.02.2024Veranstaltungshinweis Gewerbeaufsicht
Die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards ist ein fundamentales Anliegen in allen Branchen. Mit der bevorstehenden Einführung der Mindestbesichtigungsquote, die ab dem Jahr 2026 eine jährliche Kontrolle von mindestens 5 Prozent der Betriebe vorschreibt, rückt die Rolle der Gewerbeaufsicht verstärkt in den Fokus. Diese Entwicklung stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für die Aufsichtsbehörden neue Herausforderungen dar. Der Arbeitgeberverband und die Gewerbeaufsicht Lüneburg informieren interessiere Arbeitgebervertreter am 15. Februar über die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften und die Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Die Veranstaltung findet am Nachmittag (15:00 bis 17:00 Uhr) in Präsenz in den Räumen des Arbeitgeberverbandes Lüneburg statt. Eine Anmeldung ist über die Seite des www.av-lueneburg.de erforderlich.
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