Lüneburg, am Montag den 29.04.2024

Ausnahmeregelungen für die Fahrzeuge ukrainischer Geflüchteter um sechs Monate verlängert

von Landkreis Harburg am 27.03.2024


Bund und Länder haben die Ausnahmeregelungen für die Fahrzeuge ukrainischer Geflüchteter um sechs Monate verlängert. Damit können die Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Autos mit dem heimischen Kennzeichen auch weiterhin fahren, eine Zulassung in Deutschland ist nun ab 1. Oktober erforderlich. Eigentlich sollte die Ausnahmeregelung zum 1. April auslaufen.

Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist. Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Für die Ukrainerinnen und Ukrainer gibt es aber eine Ausnahmeregelung, und die wird nun verlängert. Für die befristete Ausnahmegenehmigung müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsüberprüfung des Autos nachweisen können.


© Fotos: Pixabay


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