Bothe hat 46 Seiten Einwände — Landratswahl
von Carlo Eggeling am 10.08.202646 Seiten lang, voll von Zitaten aus Entscheidungen des Bundesverfassungs- und von Verwaltungsgerichten -- AfD-Mann Stephan Bothe geht gegen das Votum des Wahlausschusses des Landkreises vor, ihn nicht als Kandidaten zur Landratswahl am 13. September zuzulassen. Das Schreiben seines Anwalts sei auf dem Weg sagt Bothe, beim Verwaltungsgericht Lüneburg war es bis zum Nachmittag nicht eingegangen. Das Ziel ist klar: eine Eilentscheidung, um den Namen doch noch auf den Wahlzettel drucken zu lassen.
Wie berichtet, hatte der Kreiswahlausschuss unter Vorsitz von Kreisrätin Sigrid Vossers 6:1 entscheiden, Bothe darf nicht antreten. Zum Hintergrund: Als Wahlbeamter gelte quasi das Beamtenrecht und damit die Gewährleistung der Verfassungstreue. Als Grundlage dienen Äußerungen des Amelinghauseners, die laut Verfassungsschutz und Innenministerium belegen sollen, dass Bothe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Der stellvertertende AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende im Landtag tritt dem entgegen, kurz: Er sei verfassungstreu, seine Aussagen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Bothes Antrag greift -- erwartungsgemäß -- mehrere Positionen an. Der Anwalt moniert, sein Mandant habe sich nur schriftlich und nicht mündlich und "unmittelbar" zu "Aussagegehalt und politischer Zielrichtung" äußern können. Das widerspreche den Grundsätzen des Gehörs. Aussagen mögen "überspitzt" unter anderem zu "Migration, Asyl, innerer Sicherheit, Kriminalstatistik, Messerangriffen, der Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge, Antisemitismus sowie zur Tätigkeit des Verfassungsschutzes" gewesen sein. "Der Antragsteller stellt nicht in Abrede, dass einzelne Formulierungen, zugespitzt, polemisch oder politisch provokant sind." Gleichwohl "bestreite" er, dass die ein "Beleg für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete persönliche Bestrebung verstanden werden dürfen".
Es gebe keinen Aufruf Bothes zur "Gewalt gegen politische Gegner" oder zur Abschaffung der Demokratie. Die Aussagen seien die Aufforderung, politisch etwas zu ändern. Allein die Aufzählung der Vorwürfe belegt, dass Bothe aufgrund seiner Äußerungen weit rechts zu verorten ist. Er steht dem Lager Björn Höckes und des Flügels nahe. Zur Einordnung: Höcke wurde beispielsweise verurteilt, weil der eine Losungen der Nazi-Schlägertruppe SA verwandt hatte und gilt als rechtsextrem.
Der Anwalt sieht einen "entscheidungerheblichen Verfahrensfehler", Bothe hätte zu jedem Punkt gehört werden müssen. Das hatte Kreiswahlleiterin Vossers anders gesehen, die schriftliche Äußerung Bothes habe der Ausschuss lesen können. Fast selbstverständlich findet sich in dem Schreiben auch der Hinweis der nicht ausreichenden Öffentlichkeit. Rund 30 Zuhörer kamen nicht in den Saal, die Akustik war schlecht, mehrere Teilnehmer in hinteren Reihen monierten, sie verständen nicht, was gesagt werde. Die Entgegnung im Ausschuss: Es reiche, wenn der Ausschuss verstehe, worum es gehe. Bei der Haltung war der Kreis bei einer Nachfrage von LA letztlich geblieben: Die Öffentlichkeit sei hergestellt gewesen.
Weiter argumentiert Bothes Anwalt, werde der von der Wahl ausgeschlossen und könne rechtlich erst später dagegen vorgehen, werde das Wahlrecht verletzt, selbst wenn es zu einer Nachwahl komme. Der Amtsinhaber besitze einen "Amtsbonus" weil er bereits regiere, der Vorteil falle in seine Waagschalle, auch könne Bothe im Fall seiner Wahl nicht die gesamte Amtszeit ausfüllen, da die Periode nach acht Jahren ende.
Wie schon in anderen AfD-Verfahren in Niedersachsen moniert der Anwalt, dass sozusagen die politische Konkrurrenz darüber beschließe, wer an der Wahl teilnehmen dürfe. Also trotz einer Vertreterin der AfD in Mehrheit andere Parteivertreter. Weiterer Punkt sei die verletzte Gewaltenteilung. Durch das Verfahren -- Verfassungsschutz, Innenministerium, eingesetzter Wahlausschuss -- entscheide die Exekutive über die Legeslative, die ausführende über die gesetzgebene Gewalt. Damit entscheide letztlich nicht der Souverän, das Volk.
Der Landkreis hatte auf Nachfrage bereits Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass man sich rechtlich auf der sicheren Seite sehe. Das Verfahren sehe vor, dass Protagonisten erst nach dem Wahltermin vor Gericht ziehen könnten. Daher bleibe man gelassen. Die Wahlzettel würden gedruckt und sollen in den nächsten Tagen Auf dem Michaeliskloster ankommen.
Klar dürfte sein, egal, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, der Fall wird das Oberverwaltungsgericht beschäftigen. Und später weitere Gerichte. Im Verwaltungsgericht sei die zuständige Kammer über die angekündigte Klageschrift informiert und vorbereitet, hieß es auf Nachfrage.Doch bis 16.30 Uhr lag nichts vor.
Es wirkt, als spiele die AfD auf Zeit. Denn angesichts juristischer Entscheidungen, dem Druck von Stimmzetteln und der Briefwahlunterlagen kann es im Zweifel eng werden -- das nutzt die in weiten Teilen rechtsextreme Partei um das Thema auf der politischen Bühne zu halten. Carlo Eggeling
Das Foto zeigt ein abgerissenes Wahlplakat Bothes mit seiner Behauptung, die Wahl werde angeblich manipuliert.
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