Bothe und Landratswahl: Verwaltungsgericht braucht Zeit für Entscheidung
von Carlo Eggeling am 13.08.2026Die Lage ist vergleichbar, hier wie dort wehrt sich ein Bewerber der AfD vor dem Verwaltungsgericht gegen den Ausschluss bei der Kommunalwahl. Die Nordwestzeitung in Oldenburg berichtet online: "Martin Sichert (AfD) wehrt sich juristisch gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl in Friesland. Das verzögert die Briefwahl in mehreren Kommunen. Einige Kommunen verschicken die Unterlagen erst, wenn über den Eilantrag entschieden worden ist." In Lüneburg soll alles seinen Gang gehen.
Wie berichtet, hat der Kreiswahlausschuss Stephan Bothe von der Landratswahl ausgeschlossen, weil Zweifel an der Verfassungstreue des stellvertretenden AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden im Landtag bestehen. Das ergebe sich aus Äußerungen unter anderem zur Migrations- und Asylpolitik. Gesammelt haben Verfassungsschutz und Innenministerium. Bothe hingegen sagt, er stehe auf dem Boden des Grundgesetzes, seine Aussagen seien über die Meinungsfreiheit abgedeckt. Bothe hat das Verwaltungsgericht angerufen und fordert eine Eilentscheidung in seinem Sinne.
Doch bis das Gericht entscheidet, dürften einige Tage vergehen. Man habe den Landkreis zu einer Stellungnahme aufgefordert, sagt eine Sprecherin. Zudem prüfe die Kammer die vorgelegten Schriftsätze Bothes. Bothe greift die Entscheidung des Landkreises in mehreren Punkten an. Er bemängelt unter anderem, dass er sich im Ausschuss nicht mündlich zu den Vorwürfen äußern konnte, um seine Sicht darzulegen, auch bemängelt er, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend hergestellt gewesen sei, da rund 30 Interessierte nicht in den Saal kamen, überdies sei die Tonqualität so schlecht gewesen sei, dass Zuhörer dem Verlauf nicht folgen konnten.
Der Kreis war dem entgegengetreten, den Saal nutze man auch sonst, es gebe kein Problem mit der Öffentlichkeit. Auch bei den zeitlichen Abläufen sieht man die eigene Position als sicher. Der Kreis hatte kürzlich erklärt: "Hinsichtlich eventueller rechtlicher Schritte geht der Landkreis Lüneburg davon aus, dass ein etwaiger vorläufiger Rechtsschutzantrag von Stephan Bothe vom Verwaltungsgericht Lüneburg als unzulässig abgelehnt werden wird. Erst nachträglicher Rechtsschutz (d.h. nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Landratswahl) wäre statthaft, insoweit ist die Rechtsprechung eindeutig."
Offen bleibt, wie das Verwaltungsgericht und mutmaßlich die nächsten Instanz, das Oberverwaltungsgericht, die Sache sehen. Im Zweifel könnte es knapp werden, beispielsweise Briefwahlunterlagen in der nötigen Frist zur Verfügung zu stellen. Die Wahl ist am 13. September, also in einem Monat. In friesländischen Gemeinden scheint man die Lage anders zu bewerten als in Lüneburg. Carlo Eggeling
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