Bothe will bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen
von Carlo Eggeling am 28.07.2026Darf der AfD-Politiker Stephan Bothe am 13. September als Kandidat an der Landratswahl teilnehmen? Darüber entscheidet morgen, Mittwoch, der Kreiswahlausschuss. Es bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue hat ihm der Kreis mitgeteilt. Bothe widerspricht dem, er stehe zum Grundgesetz. Der Ausschuss tagt von 14 Uhr an in einem Sitzungssaal Auf dem Michaeliskloster. Die Frage hat sich zum Politikum entwickelt, der Internetkanal Lüneburger Stadtnews hat eine Art virtuelles Plakat gebastelt und macht auf den Termin aufmerksam. Darunter brodelt in Kommentaren die Stimmung vor allem von AfD-Anhängern, die das Verfahren als undemokratisch empfinden. Der Wahlausschuss ist allerdings keine neue Erfindung.
In den Saal passen drei Dutzend Gäste. Ein Sicherheitsdienst sei vor Ort, heißt es aus dem Kreishaus. Die Polizei hat den Termin ebenfalls im Blick. All das klingt gelassen und nicht danach, dass man mit größeren Konflikten rechnet.
In Niedersachsen sahen und sehen sich mehrere AfD-Kandidaten mit ähnlichen Verfahren wie Bothe konfrontiert. Die Gremien entscheiden unterschiedlich: Mal dürfen die Parteigänger an der Wahl teilnehmen, mal nicht. Die AfD kündigt bei einer Nichtzulassung rechtliche Schritte an. Sie kann erst nach der Wahl vor Verwaltungsgerichte ziehen, um die Entscheidungen überprüfen zu lassen.
Darf Bothe nicht antreten, will er den juristischen Weg zu beschreiten. Das ist zu erwarten. Als stellvertretender Landesvorsitzender und stellvertretender Fraktionschef im Landtag hat er eine herausragende Funktion inne. Der gelernte Krankenpfleger ist bestens in seiner Partei vernetzt, auch auf Bundesebene. Anfang des Jahres hat er eine der "Ikonen" der Partei, die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch, nach Bleckede geholt. Der umstrittene Maximilian Krah kam auf seine Einladung ebenfalls in ein Lokal nahe Bleckede. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Bothe Co-Parteichefin Alice Weidel für eine Veranstaltung gewinnen will.
"Ich gehe, wenn nötig, bis vors Bundesverfassungsgericht", sagt Bothe. "Die Unterstützung der Partei habe ich." Das Ziel ist klar: Entscheiden Gerichte für Bothe, muss die Wahl wiederholt werden. Da die Wege meistens lang sind, kann es zwei, drei Jahre dauern bis ein endgültiges Urteil vorliegt.
Als aussichtsreichster Kandidat für das Amt des Landrats tritt Steffen Gärtner an. Der CDU-Politiker ist Verwaltungschef in Gellersen, er ist bekannter als seine Mitbewerber André Schuler von der SPD und Torsten Franz von den Grünen. In politischen Kreisen sind sich viele einig, dass es zu einer Stichwahl kommen dürfte und einiges dafür spricht, dass Gärtner das Rennen macht.
Gärtner hat am Nachmittag eine Pressemitteilung geschickt, darin steht zwar nicht Bothes Name, aber klar ist, worum es geht: "Politische Auseinandersetzungen gehören an die Wahlurne." Er respektiere selbstverständlich das Votum des Kreiswahlausschusses, schreibt er, aber sei sich sicher, Bürger könnten erkennen, wer Parolen und wer Inhalte zu bieten habe.
Wie berichtet, hat Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers Zweifel an der Verfassungstreue des Amelinghauseners. Grundlage dafür ist die Einschätzung des Verfassungsschutzes und der Innenministerin, die Behörde schätzt die AfD als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" ein, als rechtsextremistisch. Bothe tauchte in der Vergangenheit im Verfassungsschutzbericht auf mit Verbindungen zu Bernd Höcke und dessen als rechtsextrem geltender Gruppe "Der Flügel". Carlo Eggeling
Das Foto zeigt Stephan Bothe mit Beatrix' von Storch und der Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt beim Neujahrsempfang Ende Januar in Bleckede.
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