Lüneburg, am Freitag den 07.08.2026

Das nächste Kapitel im Bleckeder Betrugsfall

von Carlo Eggeling am 07.08.2026




In Bleckede soll sie Fördervereine der Schulen um Zehntausende geprellt haben, nicht der einzige Vorwurf: Vorm Arbeitsgericht ging es jetzt erneut um fehlendes Geld, das sie als Mitarbeiterin einer großen Lüneburger Firma unterschlagen haben soll. Einen Teil der Vorwürfe räumte sie ein, einen Teil bestritt sie -- obwohl die Sachlage aus Sicht des Gerichts nicht für die 46-Jährige sprach. Einen Vergleich, den der Richter vorschlug, lehnte sie ab. "Ich kann das so nicht stehen lassen", sagte sie. Sie wolle in die nächste Instanz gehen, also vors Landesarbeitsgericht. Die Konsequenz: Prozess verloren, die gesamten Verfahrenskosten liegen bei ihr, also auch das Honorar der Gegenseite. Ob Hannover den Fall überhaupt annimmt und anders entschieden wird, ist offen.

In der Elbestadt kocht das Ganze seit eineinhalb Jahren. Damals fiel auf, dass in der Kasse des Fördervereins des Gymnasiums ein Loch klaffte. Die als engagiert geltende Mutter soll Geld veruntreut haben. Ähnliches soll an der Grundschule passiert sein. Anzeige. Sprach die Polizei zunächst von einem Schaden von "einigen tausend Euro", ist die Rede nun von mehr als 47 000 Euro. Dazu erging in einem Zivilverfahren ein Versäumnisurteil des Landgerichts -- die Beschuldigte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, damit werden als Vorwürfen Tatsachen.

Das Strafverfahren läuft laut Staatsanwaltschaft, es liege beim Amtsgericht. Das warte darauf, dass die Frau sich anwaltlich vertreten lasse, dann werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Auch vor dem Arbeitsgericht erschien die Bleckederin ohne Rechtsanwalt. Dort war der Fall bereits zweimal Thema. Einer Firma fehlen rund zweieinhalb tausend Euro, das war bei einer Überprüfung aufgefallen. Fristlose Kündigung, die geschasste Mitarbeiterin ging dagegen an. Eine sogenannte Güteverhandlung soll ein friedliches Auseinandergehen regeln. Im ersten Termin gelang das nicht, weil die Mitarbeiterin sich in Teilen zu Unrecht beschuldigt sah. Zum nächsten Termin Ende vergangenen Jahres kam sie nicht, Unterlagen gingen nicht ein. Versäumisurteil.

Das wollte die Bleckederin nicht hinnehmen, sie sei nicht geladen worden. Erneutes Treffen im Gerichtssaal. Der Vorwurf: Sie soll mehrmals mit der Kreditkarte ihres Chefs bezahlt haben: ein Urlaub mit Kindern an der Ostsee, Bücher, Gartenmöbel. Alles ergibt sich aus Abrechnungen und Unterlagen. Die Frau legte nahe, dass die Unterlagen in der Firma manipuliert worden sein könnten: Es ging um Tippex-Korrekturen. Sie: "Es steht Aussage gegen Aussage." Der Richter: "Nein. Sie hatten die Unterlagen." Sie: Der Betrieb auch. Der Richter: "Dazu haben sie bisher nichts gesagt, nicht eine Silbe." Zweifelhafte Behauptungen.

Über die Brücke, die Richter und Firma ihr bauen wollten, ging sie nicht. Ein Vergleich. Der Richter: Der Rechtsstreit wäre vorbei, ohne ein Schuldanerkenntnis und statt zweieinhalb tausend Euro wären es nur 2000 Euro als unterschlagene Summe gewesen. Geringe Verfahrenskosten. Nein, wollte die zweifache Mutter nicht. Die Berufung ließ das Gericht nicht zu. Dagegen kann sie Beschwerde einlegen. Ob das Landesarbeitsgericht die annehme, sei bei der Eindeutigkeit fraglich, sagte der Richter.

Zu Ende war die Geschichte an diesem Tag nicht. Die Bleckederin behauptete kurz darauf mir gegenüber zunächst, sie habe eine Einigung mit der Geschäftsleitung erzielt, ich möge mit dem Beitrag warten. Sie versprach Unterlagen, die kamen nicht. Nachfrage. Ein technisches Problem. warten. Es kam: nichts. Es gibt keine Einigung? Nach zwei Wochen räumte die Frau eben das ein. Dazu gibt es mehrere Mails und WhatsApp-Nachrichten. Sinn macht das alles nicht. Denn es war klar, dass die Behauptungen einer Recherche nicht standhalten würden. Ein Spielen auf Zeit verhindert am Ende keinen Artikel.

Es geht weiter. Das Strafverfahren geht schließlich vor Gericht. Sucht sich die Frau keinen Anwalt, bekommt sie einen Pflichtverteidiger. Der Rechtsstaat mag langmütig sein, doch er ist beharrlich. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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