Lüneburg, am Dienstag den 15.09.2026

Demokratie lässt die Wahl

von Carlo Eggeling am 01.08.2026



Meine Woche

Demokratiefeindlich. Wer?



Wer die Demokratie schützen will, lässt den Bürger am besten vor der Tür. Zuhören lassen ist ebenfalls nicht so gut, weil da könnte eine Meinung verkündet werden, die man, hat man das Herz am linken Fleck, eher als demokratiefeindlich einschätzen könnte. Kreisrätin Sigrid Vossers als Vorsitzende des Kreiswahlausschusses zeigte am Mittwoch, wie wehrhaft unsere Demokratie sein kann. Klar war, es ging darum, AfD-Mann Stephan Bothe als Kandidat zum Landrat, eher geringe Chancen zu eröffnen. Klar war gleichfalls: ein bislang in Lüneburg wohl einmaliger Vorgang. Andrang war so sicher wie der morgendliche Sonnenaufgang.



Doch weil die Kreiswahlleiterin aus Gewohnheit oder was auch immer, am viel zu kleinen Saal im Kreishaus festhielt, statt in die einen Steinwurf entfernte Ritterakademie zu gehen, war es wie für Bello vor der Kneipentür: Wir müssen leider draußen bleiben. Wer es in die kleine Runde geschafft hatte, verstand schwerlich, was die Vertreter der Parteien samt Frau Vossers zu sagen hatten. Mehrfach hieß es von hinten: "Lauter!" Unmöglich, das Mikrofon kreisen zu lassen. Es reiche, dass der Ausschuss alles verstehe. Was kümmert der interessierte Bürger, wenn die wehrhafte Demokratie zeigt, wie wehrhaft sie sich wähnt. Dass zu wenig Stühle vorhanden waren -- geschenkt.


Wie gesagt, es ging um die Demokratie. Rot-Grün in Hannover hat im April, also im Vorwahlkampf der Kommunalwahlen, die Bedingungen geändert, nun prüft der Verfassungsschutz samt Innenministerium, ob die Kandidaten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Stephan Bothe betont, dass er das tue. In Hannover kam man zu anderen Schlüssen, das Landratsamt folgte dem. Also stand der Amelinghausener infrage.


Ohne Frage dürfte Bothe zum rechten Spektrum der als rechtsextrem geltenden Partei zählen. Sein Gefährte Björn Höcke und der Flügel agieren so weit rechts, dass dahinter wenig kommt. Höcke kassierte unter anderem ein Urteil, weil er eine Parole der Nazi-Schlägertruppe Sturmabteilung (SA) verwandt hatte. Ob das und andere Äußerungen Bothes, der stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag ist, reichen, um ihn von einer Wahl auszuschließen, wird Gerichte beschäftigen.



Die können er und andere gescheiterte Rechtsausleger allerdings erst nach der Wahl anrufen. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht mögen der Obrigkeit Recht geben, ob es das Landes- und Bundesverfassungsgericht tun, darauf würde ich nicht wetten.



Die Meinungsfreiheit reicht sehr weit. Ob bei einem politischen Amt als Landrat oder Bürgermeister die gleichen Maßstäbe wie bei einem Sachbearbeiter angelegt werden dürfen, könnte juristische Diskurse auslösen. Ob die für Frau Vossers ausgehen? Zwei Aspekte: Das Vorgehen schränkt Bothes Recht der Kandidatur ein, zudem das der Wähler. Die können lediglich eingeschränkt entscheiden, wenn einer aus dem Lüneburger Quartett fehlt.


Es wirkt wie bei der Entscheidung des Sitzungssaals und den nicht vorhandenen Mikrofonen. Die Obrigkeit befindet mit Hilfe eines Gremiums wie weit sie die Demokratie gehen lassen möchte. Ich kann mich an den Radikalenerlass der 1970er und 80er Jahre erinnern. DKP-Leute durften nicht mal Lokführer werden. Dagegen sind wir auf die Straße gegangen, selbst wenn wir nichts gemein hatten mit der Deutschen Kommunistischen Partei, die die DDR-Diktatur als Arbeiterparadies verherrlichte. Einen Staat der kritische Geister einsperrte, misshandelte und Flüchtlinge an der Grenze erschoss. Aber dass ein Lokführer den Staat zum Einsturz bringen würde, war ziemlicher Unsinn.



Rosa Luxemburg, eine Ikone der Linken, die 1919 in der jungen Weimarer Republik von Rechten ermordet wurde, wird der Satz zugeschrieben "Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden". Das scheint in manchem Lager eine Frage des Standpunkts. Auch vorm Verfassungsgericht?


Wie Kreis und Land vorgehen, liefert der AfD Steilvorlagen. Allein der Ablauf in Lüneburg mit zu kleinem Raum, eingeschränkter Öffentlichkeit, nicht funktionierender Technik und inzwischen aufgetauchten illegalen Mitschnitten der Veranstaltung kann ein formaler Grund sein, das Ganze vorm Verwaltungsgericht beleuchten zu lassen. Eine Eilentscheidung mag es geben, eine endgültige? Wenn das Procedere juristisch nicht standhält, was ist dann mit der Wahl zum Landrat? Passt alles noch in die Zeit oder muss es eine neue Runde geben? Kandidatenlisten drucken, Briefwahl. Wird eng.


Was ist, wenn ein Verfassungsgericht das gesamte Vorgehen kippt, in zwei, drei, vier Jahren? Muss neu gewählt werden. Was ist mit Entscheidungen, die der im Amt befindliche Landrat getroffen hat? Sind die rechtssicher? Wem etwas nicht passt -- ich sage nur Elbbrücke -- hat sicher Bedarf, sein Anliegen vor den Kadi zu bringen.


Davon abgesehen, glaubt die Exekutive in die Legislative so eingreifen zu dürfen, also ausführende und gesetzgebende Gewalt? Entspricht das dem Grundsatz der Gewaltenteilung? Was macht das mit Wählern, von denen viele -- unzutreffenderweise -- meinen, wir lebten in einer Diktatur? Bindet man die ein, verprellt man sie? Kann man trefflich drüber debattieren.


Interessant ist, dass sowohl der SPD- als auch der CDU-Landratskandidat, André Schuler und Steffen Gärtner, mir gegenüber erklärt haben, sie würden sich selbstverständlich mit Bothe messen. Sie sind sich sicher, dass der Wähler in Mehrheit für demokratische Parteien entscheidet. Torsten Franz von Grünen hingegen sagt laut LZ: "Ich denke, dass die Wähler es begrüßen, dass keine Menschen zur Wahl stehen, deren Verfassungstreue nicht gegeben ist." Die Wähler? Das die meint alle. Zweifelhaft.


Ich saß während der Sitzung des Kreiswahlausschusses neben Stephan Bothe. Ein Zufall, nicht schlimm. Ich rede mit fast allen. Selbst mit denen, die ich für gefährlich für unser Land halte. Ich musste da hocken, weil trotz meiner Anmeldung kein Platz mehr am Pressetisch war. Freundlicherweise brachte ein Landkreismitarbeiter einen Stuhl. Das nur am Rande, weil ich finde, es muss auch Anerkennung geben. Ich habe also mit dem AfD-Mann gesprochen. Wie schätzt er seine Chancen ein: "Ich wäre nicht gewählt worden."


So sehe ich das auch. Wir haben nicht die 1930er Jahre von Weimar, in denen die Republik wankte und die Nazis 1933 die Macht ergriffen. Die NSDAP erreichte übrigens bei der letzten freien Reichstagswahl im November 1932 nur ein Drittel der Stimmen. Hitler zum Reichskanzler machten andere.



Deutschland lebt gut 80 Jahre Demokratie, Vertrauen in die Bürger ist ein Fundament der Demokratie und hilft. Und eine Politik, die überzeugt, nicht Stephan Bothe und seine in weiten Teilen rechtsextreme Partei zu wählen. Außer schlechter Laune, einem verqueren Blick auf Menschlichkeit und vergifteter Sprache hat sie nichts zu bieten. Es gibt Besseres. Die meisten wissen das bei allen Problemen im Land. Carlo Eggeling


© Fotos: ca


Kommentare Kommentare

Kommentar von Ditmar Frommke
am 01.08.2026 um 19:03:40 Uhr
Danke Carlo!
Ich hätte gerne gewusst wieviel Stimmen Herr Bothe bekommen hätte. Diesen Stimmenumfang nicht in Erscheinung treten zu lassen hilft sicherlich keiner Demokratie. Es verundeutlicht die politische Stimmung der Wähler und umgeht eine Auseinandersetzung mit den den Gefühlen und Eindrücken der Unterstützer.
Sind die mal erfragt worden?
Man frage mal ChatGPT....
💫✨️
Kommentar von Diethelm Blecking
am 02.08.2026 um 13:03:36 Uhr
Demokratie lässt die Wahl, das ist richtig, aber nicht jede Wahl. Es gibt kein Recht, die Gegner der Demokratie und die Verächter der von der Demokratie geschützten Menschenrechte zu wählen. In Gestalt der AfD-Vertreter sind das ausgewiesene Rassisten, Geschichtsklitterer, völkische Fremdenfeinde, Gegner demokratischer Prinzipien wie der Gewaltenteilung, Remigrationsanhänger, latent gewaltbereite Demokratiegegner und von Gerichten festgestellte Volksverhetzer wie jener Höcke, in desssen Nähe Sie Bothe einsortieren. Das ökonomische Programm der AfD sieht Sozialpolitik nur für Deutsche vor und würde im Übrigen nach Berechnung der Institute die Armut im Vaterland um 13% erhöhen. Solchen Leuten exekutive Funktionen anzuvertrauen, würde ja bedeuten, dass wir aus dem Scheitern von Weimar nichts gelernt haben. Sie erinnern sich an Goebbels hohntriefenden Satz von 1935 über die Demokratie: "dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde". Ihr sympathischer Artikel atmet eine hochanständige, liberale Haltung, aber glauben Sie tatsächlich, dass das ein demokratisches Recht ist, erneut eine solche Dummheit zu begehen? Das ewige, inflationär benutzte Luxemburg-Zitat von der Freiheit der Andersdenkenden wird doch durch den bestialischen, ungesühnten Mord an der bedeutenden Frau widerlegt. Den Vorgängern des Geschichtslehrers Höcke war doch Denken in jeder Form egal, sondern nur ihr tödlicher Hass wichtig, auf die linke Jüdin und ihre Anhänger. Das Argument sticht also nicht. Das grundlegende Missverständnis könnte die Annahme sein, dass Demokratie die unbegrenzte Herrschaft der Mehrheit ist. Das ist sie Gott sei Dank nicht. Es ist die Ausübung von Herrschaft mehrheitlich gewählter Repräsentanten limitiert durch das Grundgesetz, die Verfassung und die ist denen egal. Auch wenn der Raum zu klein war und die Akustik erbärmlich, so ist es doch demokratisch und politisch klug, die Gegner des Rechts und der Demokratie von der Exekutive fernzuhalten.



Kommentar von Christel Koppen
am 03.08.2026 um 12:14:17 Uhr
Mojn, Carlo,
ich schließe mich dem geschichtlich vertieften und umfangreichen Kommentar von Diethelm Blecking an.
Weiterhin werde ich unsere Demokratie verteidigen, denn ich bin ein Teil davon.


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