Lüneburg, am Dienstag den 23.06.2026

Ein teurer Rausschmiss, der am Ende billiger wird

von Carlo Eggeling am 23.06.2026


Man kann sich zwar sehr im Recht fühlen, doch ob man das vor Gericht auch bekommt, ist eine andere Frage. So traf die Lebenshilfe am Montagnachmittag auf Anraten des Richters eine "kaufmännische Entscheidung"-- frei interpretiert: Man ist die Kollegin los, auch wenn es jetzt kostet, langfristig wird's vermutlich günstiger.

Das Sozialunternehmen schloss jetzt vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit einer Mitarbeiterin und muss am Ende noch 4000 Euro für den "Verlust des Arbeitsplatzes" oben drauflegen, aus einer fristlosen wurde eine fristgerechte Kündigung, der Arbeitsvertrag für die Heilerziehungspflegerin endet erst zum Jahreswechsel.

Der Vorwurf ist schnell erklärt: Seit eineinhalb Jahren meldet sich die 39-Jährige durchgehend krank, mit unterschiedlichen Diagnosen. Gleichzeitig soll sie unter anderem einen online-Shop betreiben. Als die Lebenshilfe das mitbekam, wandte man sich unter einem Alibi-Namen an die "Geschäftsfrau", die antwortete per Mail sie sei gerade in der "weiten Welt" unterwegs, sei aber verfügbar, man könne einen Termin vereinbaren. Privat einsatzbereit, aber nicht gesund genug, um zu arbeiten? Kündigung.

Der Anwalt der Frau räumte die Vorwürfe gegen seine Mandantin „weitgehend“ ein. Aber das war für den juristen kein Grund, klein beizugeben. Denn die Wahrheitsfindung kann aufwendig und teuer werden. Stichwort kaufmännische Entscheidung

Die Frau hat eine Stelle in einem Wohnheim mit 12,5 Stunden, die sie an zwei Tagen in der Woche ableisten soll. Unglücklicherweise beutelte ihre Gesundheit sie zumeist an den Tagen, an denen die Mutter zweier Kinder zur Arbeit kommen sollte. So summierten sich wohl nie sechs Wochen Krankheit am Stück zusammen und damit die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse. Die Vorgesetzten fühlten sich betrogen und versuchten den Betrug zu belegen -- schließlich der Rauswurf.

Der Richter machte klar, dass man im Zweifel die Mediziner vorladen müsste, die müssten ihre Praxen schließen, könnten Verdienstausfall geltend machen. Und ob sie die eigenen Diagnosen quasi widerriefen, sei eher unwahrscheinlich.

Nicht auszuschließen sei zudem, dass Nebenjobs aus ärztlicher Sicht möglich sind. Überdies sei naheliegend, dass jemand mit 12,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche und einen Salär von rund 1700 Euro im Monat noch einen weiteren Job annehmen könne. Erlaubt sei eine Wochenarbeitszeit von gut 48 Stunden. Ihre Nebentätigkeit hatte die Frau zwar nicht -- wie eigentlich nötig -- angemeldet, aber die Lebenshilfe hatte sie deswegen nicht abgemahnt.

Die Verhandlungsposition der Lebenshilfe, nämlich statt fristlose eine fristgerechte Kündigung, lehnte der Anwalt der Heilerziehungspflegerin ab: Nö, eigentlich stünden ihr aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit 10 000 Euro Abfindung zu, sie sei -- es klang fast großzügig -- mit der Hälfte zufrieden. Her und hin, am Ende einigten sich beide Seiten auf eben 4000 Euro Ablöse, das Verrechnen von Urlaubsansprüchen und ein Ausscheiden aus der Firma zum Ende des Jahres.

Der Richter legte die Vorteile des Vergleichs dar: Die Frau, seit 16 Jahren beschäftigt, wäre demnächst quasi unkündbar, es sei fraglich, ob die labile Gesundheit der Frau sich stabilisiere und ob man bei einem derart belasteten Verhältnis noch zusammenarbeiten wolle. Der Arbeitsrichter sprach von einem "Ende mit Schrecken". Dafür entschieden sich schließlich Lebenshilfe und deren Anwalt.

Zwar erhält das Unternehmen die Vorwürfe in der Kündigung nicht mehr aufrecht, sodass die Frau keine Einschränkung hat, wenn sie Arbeitslosengeld beantragt. Doch das schließt nicht aus, dass sich das Unternehmen an die Staatsanwaltschaft wendet -- wegen Sozialversicherungsbetruges. Da könnte es für die 39-Jährige "Schrecken ohne Ende" geben. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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