Gebrauchtwagenkauf: Vorsicht beim Vertragspartner
von Lüneburg Aktuell redaktionell gekürzt am 01.09.2026
Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte genau prüfen, mit wem der Kaufvertrag tatsächlich geschlossen wird. Sonst kann die Gewährleistung entfallen.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann sie auf ein Jahr verkürzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Anders sieht es beim Kauf von einer Privatperson aus. Hier kann die Haftung für Mängel grundsätzlich ausgeschlossen werden. Genau deshalb rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu, vor dem Kauf genau hinzusehen.
Besonders bei Online-Portalen ist nicht immer derjenige Vertragspartner, der das Fahrzeug präsentiert oder den Verkauf abwickelt. Plattformen können lediglich als Vermittler auftreten, während der eigentliche Verkäufer eine Privatperson ist.
„Beim Autokauf ist es daher besonders wichtig, auf die Details zu achten“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Verbraucher sollten deshalb vor Vertragsabschluss klären, wer tatsächlich als Verkäufer im Kaufvertrag steht. Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, das ursprüngliche Online-Angebot zu sichern – etwa durch Screenshots oder eine Videoaufnahme.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen
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