Lüneburg, am Mittwoch den 26.08.2026

Gesicht zeigen gegen die AfD

von Carlo Eggeling am 26.08.2026



Heute kommt einer vom rechten Rand der AfD nach Reppenstedt, der Freund und Vertraute Björn Höckes: Stephan Brandner spricht auf Einladung des Amelinghauseners Stephan Bothe von 19 Uhr an im -- wie passend -- Blauen Salon am Ostlandring. Alle Ansätze gegen die in weiten Teilen rechtsextreme Partei haben bislang nicht geholfen, Brandmauern bröckeln, Faktenchecks und Argumente perlen ab, Vetternwirtschaft und gut gemeinte, aber schlecht gemachte Cover wie das des Spiegel bewirken kaum etwas. Bundesweit läuft eine Diskussion, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Dafür macht sich auch eine lokale Initiative um den Unternehmer Karl-Henning "Theo" Hohmann und den Grafiker Thomas Laukat stark. Motto: "BEVOR ES ZU SPÄT IST -- Ein persönliches Statement für unsere Demokratie."

Gesicht zeigen lautet das Mittel der Wahl. Mit einer Anzeige und einer entsprechenden Kampagne im Internet bekunden Geschäftsleute, Künstler, Sportler, Lehrer und und und mit einem Foto und ihrem Namen, dass sie sich "Sorgen um die Entwicklung unseres Landes" machen. Hohmann und seine Mitstreiter verweisen auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). In dem Aufruf heißt es: "Über einen Zeitraum von 13 Monaten haben Expertinnen und Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse öffentlich zugängliche Reden, Parlamentsprotokolle sowie Veröffentlichungen der AfD ausgewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Prüfung eines Parteiverbots bestehen. Über diese Einschätzung entscheidet selbstverständlich allein das Bundesverfassungsgericht."

Hohmann sagt, inzwischen habe man "Hunderte gefunden, die mitmachen wollen". Anfang September wolle man eine entsprechende Anzeige in der Zeitung veröffentlichen. "Die Idee ist, dass Menschen, die Vertrauen genießen, sich positionieren", sagt der Chef einer Ledermanufaktur. Das Vorbild solle andere motivieren, sich ebenfalls einzusetzen.

Das Vorhaben braucht allerdings Fürsprecher, deshalb sollen lokale Bundestagsabgeordnete eingebunden werden. Denn formal können einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht lediglich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.

Ob ein Antrag Erfolg hätte, bleibt offen. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte. Das Bundesinnenministerium fasst es so zusammen: "Im Jahr 2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD ab, obwohl es die Verfassungsfeindlichkeit feststellte, da der Partei das nötige Gewicht und die konkrete Chance auf Erfolg gegen die Verfassung fehlten." Anders sah es 1952 aus, die nationalsozialistische Reichspartei (SRP) wurde aufgelöst. 1956 war die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) dran.

Ein Verbot bedeutet, dass die Partei nicht mehr bei Wahlen antreten kann. Es geht auch um Geld: Es gibt keine Wahlkampfkostenerstattungen und andere Zuschüsse mehr. Man trifft also Strukturen und Grundlagen der Partei. Die Meinungen der Anhänger sind selbstverständlich nicht verschwunden, es liegt nahe, dass sie sich neu organisieren, gerade angesichts der vielen, die sich der AfD nahe fühlen. Bis ein neues Grundgerüst aufgebaut ist, dürften aber Jahre ins Land gehen. Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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