Lüneburg, am Donnerstag den 16.04.2026

IHKLW zum Alkoholverbot in der Lüneburger Innenstadt

von IHKLW am 16.04.2026


Im Vorfeld der Ratsentscheidung über ein Alkoholverbot in der Lüneburger Innenstadt in der Sitzung am Donnerstag, 23. April, wirbt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), für eine gezielte und praxistaugliche Regelung mit Augenmaß:

„Die geplante Alkoholverbotszone am Platz Am Sande ist aus Sicht der regionalen Wirtschaft ein sinnvoller Beitrag für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Unsere Innenstadt muss ein Ort sein, an dem sich Menschen sicher fühlen und gerne aufhalten. Davon leben Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Entscheidend ist, dass die Regelung klar, verhältnismäßig und in der Praxis gut umsetzbar ist. Klare Ausnahmen für die Außengastronomie müssen deshalb von Anfang an Teil der Regelung sein. Auch große Veranstaltungen wie das Stadtfest dürfen durch die Neuregelung nicht unnötig erschwert werden. Es geht darum, Sicherheit, Aufenthaltsqualität und urbanes Leben klug miteinander zu verbinden. Ein Alkoholverbot kann dabei ein sinnvoller Baustein sein – es ersetzt aber kein umfassendes Sicherheitskonzept mit sichtbarer Präsenz von Ordnungsdienst und Polizei.“
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Lüneburg, 16. April 2026

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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