Lüneburg, am Dienstag den 11.08.2026

In Niedersachsen leben mehr Menschen mit Behinderungen

von Landesamt für Statistik am 11.08.2026


Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten in Niedersachsen insgesamt 779.245 Menschen mit einer schweren Behinderung, teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mit. Die Zahl der Niedersachsen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist damit seit der letzten Erhebung zum Stichtag 31.12.2023 um 58.350 gestiegen (2023: 720.895; +8%).

Im Dezember 2025 waren insgesamt 380.780 Frauen und 398.465 Männer betroffen. Rund die Hälfte der Personen mit Schwerbehinderung wiesen mehrere Behinderungen auf. Bei 35% der Betroffenen lag der festgestellte GdB bei 50 (268.915 Personen), während bei 21% ein GdB von 100 vorlag (167.200 Personen).

Die Ursache der schwersten Behinderung war überwiegend krankheitsbedingt. In 94% der Fälle (731.605 Personen) lag eine allgemeine Erkrankung zugrunde. Eine angeborene Beeinträchtigung wurde bei 19.710 Personen festgestellt.

Hoher Anteil älterer Menschen
Mit 460.950 Personen entfiel der größte Teil auf die Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren. Das entsprach rund 59% aller Menschen mit Schwerbehinderung. In jüngeren Altersgruppen war die Zahl deutlich geringer: So lebten 14.990 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 15 Jahren sowie 5.580 Personen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren mit Schwerbehinderung.

Unter den insgesamt 24.005 Minderjährigen mit einem GdB von mindestens 50 waren 63% männlich (15.045). Auch im jungen Erwachsenenalter (18 bis unter 35 Jahre) lag die Zahl der Männer (23.225) über der der Frauen (18.300). Mit zunehmendem Alter glichen sich die Anteile an. In der Altersgruppe von 45 bis unter 55 Jahren war der Anteil von Frauen mit 52% etwas höher als der von Männern (48%).

Beeinträchtigung der inneren Organe am häufigsten
Am häufigsten wurden Beeinträchtigungen der Funktion innerer Organe beziehungsweise von Organsystemen als schwerste Form der Behinderung festgestellt (218.115 Fälle). Es folgten Querschnittlähmungen, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen und Suchtkrankheiten (183.290 Fälle).

Etwa jede sechste schwerste Behinderung fiel in die Kategorie „sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderung“.

Wie wurden die Ergebnisse ermittelt?
Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Die Daten werden dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie auf Basis des dort geführten Registers übermittelt. Informationen über Todesfälle oder Fortzüge werden über Abgleiche mit dem Melderegister aktualisiert.

Im Jahr 2021 wurde in Niedersachsen eine Registerbereinigung durchgeführt. Zeitreihenvergleiche sind daher aufgrund zuvor ausgebliebener Bereinigungen nur eingeschränkt aussagekräftig.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Menschen mit Schwerbehinderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Personenzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.

Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

© Fotos: ca


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