Lüneburg, am Donnerstag den 30.04.2026

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

von Verbraucherzentrale am 30.04.2026


Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen bietet schnelle Hilfe

Die aktuellen Spannungen in der Straße von Hormus beeinträchtigen die weltweite Rohölversorgung und führen zu steigenden Kerosinkosten. Reiseanbieter könnten versuchen, diese Mehrkosten an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Mit dem Online-Tool „Pauschalreise-Check“ der Verbraucherzentralen haben Betroffene die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und kostenlos zu prüfen, ob Preiserhöhungen, geänderte Reiserouten oder verschobene Abflugzeiten in ihrem konkreten Fall zulässig sind und welche Rechte Ihnen bei Pauschalreisen zustehen.

Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis erhöhen?
Eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Der Vertrag muss eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten und der Veranstalter ist verpflichtet, sowohl die Gründe als auch die konkrete Berechnung der Preiserhöhung offenzulegen. „Zudem darf eine einseitige Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen. Wird diese Grenze überschritten, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Mit dem kostenlosen Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lässt sich schnell herausfinden, ob eine Preiserhöhung akzeptiert werden muss oder nicht. Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen, etwa Hotel und Flug.

Welche Ansprüche haben Reisende bei Flugausfällen oder -verspätungen?
Kommt es bei einer Pauschalreise zu Flugverspätungen oder Flugausfällen, weil Kerosin knapp wird und Flüge umgeplant werden müssen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Lösung zu organisieren und die Reise sicherzustellen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Airline nach den EU-Fluggastrechten bestehen.

„Gerade bei komplexen Problemen, etwa wenn mehrere Rechte parallel greifen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht leicht, den Überblick zu behalten“, sagt Hagge. „Der Pauschalreise-Check gibt hier mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung und liefert passende Musterschreiben, um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen.“

Der Pauschalreise-Check ist zu finden unter:
verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pauschalreisecheck

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

© Fotos: Verbraucherzentrale


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