Lüneburg, am Mittwoch den 16.09.2026

KI-Klagen fluten Sozialgerichte

von Landessozialgericht am 16.09.2026


Seit Anfang 2026 ist ein deutlicher Anstieg der Eingangszahlen an den acht niedersächsischen Sozialgerichten (SG), am SG Bremen und am Landessozialgericht (LSG) festzustellen, der vermutlich auf einem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Abfassung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz beruht.

Von den steigenden Eingängen sind besonders die niedersächsischen SGe betroffen, bei denen bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mehr als doppelt so viele Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (Steigerung um 106 % von 1.495 auf 3.083) und rund 21% mehr Klagen (von 11.685 auf 14.120) als im 1. Halbjahr 2025 eingegangen sind. Das SG Bremen verzeichnet insgesamt eine Steigerung um rund 48%. Bis zum 31. August 2026 haben die Eingänge an den niedersächsischen SGen bereits 80% der Eingänge des gesamten Vorjahres erreicht, beim SG Bremen sind sie bereits überschritten. Beim LSG, das für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte zuständig ist, setzt sich diese Tendenz fort. Besonders betroffen sind neben dem Krankenversicherungsrecht sozialrechtliche Rechtsgebiete, in denen um existenzsichernde Leistungen gestritten wird, wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Arbeitslosengeld oder der Sozial- und Eingliederungshilfe. Das LSG verzeichnet insgesamt eine Steigerung aller Eingänge gegenüber dem 1. Halbjahr 2025 um 16 %, allein bei den in Celle für die Grundsicherung zuständigen Senaten um rund 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zum 31. August 2026 waren beim LSG 76% der Eingänge des gesamten Vorjahres erreicht, davon in Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits 115%.

Die Vizepräsidentin des LSG Niedersachsen-Bremen Lioba Huss führt den starken Anstieg der Verfahrenseingänge überwiegend auf den Einsatz von KI zurück, die erfahrungsgemäß häufig zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes rate und die es Antragstellern und Klägern erlaube, ohne größeren Aufwand und Kostenrisiko ihr Anliegen bei den Gerichten vorzubringen. Dieser „niedrigschwellige“ Rechtsschutz sei zwar grundsätzlich begrüßenswert, führe allerdings nicht zu einer zielorientierten Förderung des gerichtlichen Verfahrens, sondern zu höherem Bearbeitungsaufwand. Mittels KI erstellte Schreiben seien häufig umfangreich, enthielten meist aber nur allgemeine Rechtsausführungen mit keinem oder nur geringem Bezug zum Einzelfall der Antragsteller bzw. Kläger, obwohl es hierauf in der Regel, wie bei der Berechnung existenzsichernder Leistungen, gerade ankomme. Häufig zitiere die KI auch Gerichtsentscheidungen, die es entweder nicht gebe oder die keinen erkennbaren Bezug zum Verfahren aufwiesen. Die hohen Eingänge in vordringlich zu bearbeitenden einstweiligen Rechtsschutzsachen verlängere die Laufzeit der gerichtlichen Hauptsacheverfahren und werde, wenn der Trend sich verstetige, auch Auswirkungen auf die Personalausstattung in der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit haben müssen.

© Fotos: ca


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