KI überlastet Gerichte
von Ovg am 05.10.2026Die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts nach einer Tagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen mit Sorge, dass der Einsatz generativer künstlicher
Intelligenz zur Erstellung von Schriftsätzen die Verwaltungsgerichtsbarkeit zunehmend vor
erhebliche Herausforderungen stellt. Ohne nennenswerten Aufwand können umfangreiche und unübersichtliche Schriftsätze mit schwer auffindbaren Anträgen sowie zahlreichen überprüfungsbedürftigen Quellen- und Rechtsprechungsnachweisen erzeugt werden. Dies bindet
erhebliche richterliche Arbeitskraft und beeinträchtigt die Gewährleistung effektiven
Rechtsschutzes in angemessener Zeit.
Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen deshalb die Bitte des Bundesrates, bereits im
laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung rechtliche Instrumente zu schaffen, mit denen die Gerichte dieser Entwicklung wirksam begegnen können.
Technische Hilfsmittel zur Strukturierung oder Zusammenfassung umfangreichen Vorbringens werden das Problem nicht lösen. Es darf nicht Aufgabe einer gerichtlichen KI sein, erst zu ermitteln, welches Rechtsschutzziel verfolgt wird und welches Vorbringen entscheidungserheblich sein soll.
Die Verantwortung für einen verständlichen und geordneten Vortrag muss bei den Beteiligten verbleiben.
Die Präsidentinnen und Präsidenten bitten daher die Bundesregierung, noch im laufenden
Gesetzgebungsverfahren eine hinreichend bestimmte Grundlage für verbindliche Vorgaben zu Umfang und Struktur von Schriftsätzen in die Verwaltungsgerichtsordnung aufzunehmen. Beispiele finden sich in den Prozessordnungen des Europäischen Gerichtshofs und anderer europäischer Länder.
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