Lüneburg, am Montag den 07.09.2026

Kommunalwahlen: Hinweise zu Wahlbezirken, zur Briefwahl und zu möglichen Stichwahlen

von Hansestadt Lüneburg am 07.09.2026



HANSESTADT LÜNEBURG. – Bald ist es soweit. Am Sonntag, 13. September 2026, stehen die Kommunalwahlen in Niedersachsen an. In der Hansestadt Lüneburg sind rund 61.000 Personen wahlberechtigt. Gewählt werden hier am 13. September ein Landrat, ein Oberbürgermeister/eine Oberbürgermeisterin, der Kreistag des Landkreises Lüneburg, der Rat der Hansestadt Lüneburg sowie in Oedeme und Ochtmissen jeweils der Ortsrat. Die Auszählung und Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen erfolgt in der genannten Reihenfolge. Eine mögliche Stichwahl zu den Direktwahlen erfolgt zwei Wochen später am 27. September. Die Wähler:innen in Lüneburg werden dementsprechend in ihren jeweiligen Wahlbezirken die Wahllokale aufsuchen, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.



Dabei ist zu beachten, dass es bei der Wahlbezirkseinteilung und den zugehörigen Wahllokalen folgende Änderungen gibt:



Neuer Wahlbezirk 117:

In der Herderschule sind nun drei statt bisher zwei Wahllokale eingerichtet. Der Wahlbezirk 106 wurde aufgrund seiner erhöhten Zahl an Wahlberechtigten in die Wahlbezirke 106 und 117 geteilt.

Für die Wahlberechtigten wird es keinen spürbaren Unterschied geben, denn diese Wahlbezirke verbleiben zusammen mit dem Wahlbezirk 107 in den Räumlichkeiten der Herderschule.



Wahlbezirke 305 und 306:

Das Autozentrum „Dannacker und Laudien“ erhielt zum Jahreswechsel einen neuen Namen und eine neue Adresse. Es handelt sich dabei um das identische Gebäude wie zu vorherigen Wahlen.

Die neue Bezeichnung der Wahlräume lautet:

„Autohaus Uelzener Straße (SEAT-Verkaufsraum); Universitätsallee 13, 21335 Lüneburg“.



Wahlbezirke 402 und 403:

Umbaumaßnahmen in der Paul-Gerhardt-Gemeinde machen einen Umzug der Wahllokale mit den Wahlbezirken 402 und 403 erforderlich.

Diese befinden sich dieses Mal zusammen mit dem Wahlbezirk 404 in der Igelschule (Grundschule Hagen).



Für die übrigen Wahlbezirke bleibt alles beim Alten. Weitere Informationen können die Wahlberechtigten der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Insgesamt werden im Stadtgebiet 68 Wahlbezirke und zugehörige Wahlräume eingerichtet.



Wer für die Kommunalwahl am 13.9.2026 an Stelle der Urnenwahl im Wahllokal lieber noch per Briefwahl seine Stimmen abgeben möchte, sollte seinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen schnellstmöglich beantragen. Dies ist grundsätzlich bis Freitag, 13 Uhr, möglich. In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch noch bis zum, Wahltag, 15 Uhr. Eine postalische Zusendung der Briefwahlunterlagen wird aufgrund des kurzen Zeitfensters knapp und sollte entsprechend bei der Beantragung berücksichtigen werden.



Empfehlung: Nach Möglichkeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen und die Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie Personalausweis – als Unionsbürgerin oder Unionsbürger einen Identitätsausweis – oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und verkürzt ggf. die Wartezeit.



Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich. Im Briefwahlbüro kann der Antrag auf Briefwahl gestellt und auch direkt vor Ort gewählt werden.

Die Öffnungszeiten sind:

• Montag und Dienstag: jeweils 10 – 13 Uhr und 14 –16 Uhr

• Mittwoch: 7 – 13 Uhr

• Donnerstag: 10 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr

• Freitag, 11.09.: 10 – 13 Uhr

• Samstag, 12.09.: 8 – 12 Uhr (nur für Ausnahmefälle)

• Sonntag, 13.09.: 8 – 15 Uhr (nur für Ausnahmefälle)



Für Wahlberechtigte, die die Briefwahl bereits beantragt haben, wird auf folgendes hingewiesen: Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, können Sie bei der Kommunalwahl am 13.09.2026 auch nur durch Briefwahl wählen. Mit dem Wahlschein erhalten Sie hierfür auch Ihre Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag). Damit Ihre Stimmen am 13.09.2026 berücksichtigt werden können, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Für die Wahlberechtigten der Stadt ist dies die Gemeindewahlleitung der Hansestadt Lüneburg, Rathaus, Haupteingang A, Am Ochsenmarkt 1.



Bei einer evtl. Stichwahl zu den Direktwahlen am 27.09.2026 können Sie genauso per Briefwahl wählen. Zusätzlich haben Sie – nur bei der Stichwahl – auch die Möglichkeit, Ihre Stimme in einem beliebigen Wahllokal in der Hansestadt Lüneburg abzugeben. Im Wahllokal können Sie ausschließlich mit dem Stimmzettel abstimmen, den Sie bei beantragten Briefwahlunterlagen erhalten haben. In diesem Fall ist es daher zwingend notwendig, dass Sie sowohl Ihren Wahlschein, als auch den/die Stimmzettel für die Stichwahl, ins Wahllokal mitnehmen.



Wenn es zu einer Stichwahl zum Landrat kommt, können Sie mit Ihren Wahlunterlagen grundsätzlich ein beliebiges Wahllokal im gesamten Wahlgebiet des Landkreises Lüneburg aufsuchen. Dabei gilt allerdings: Wer am 27.09.2026 ein Wahllokal außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde in Anspruch nimmt, kann nur an einer möglichen Stichwahl zum Landrat teilnehmen, verliert dadurch sein Wahlrecht an einer etwaigen Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten seiner Wohnsitzgemeinde. Grund: Der Wahlschein wird im Wahllokal eingezogen und kann nicht erneut in einem anderen Wahllokal vorgelegt werden.




© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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