Lüneburg, am Mittwoch den 01.07.2026

Landkreis Lüchow-Dannenberg schränkt Wasserverbrauch ein

von Landkreis Lüchow-Dannenberg am 01.07.2026


Ab Donnerstag, 2. Juli, gelten im Landkreis Lüchow-Dannenberg neue Regeln zum Wassersparen. Mit einer Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf die anhaltende Trockenheit und sinkende Grundwasserstände.
Demnach dürfen land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen ab einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius zwischen 12 und 18 Uhr nicht mehr beregnet werden. Unabhängig von der Temperatur ist Beregnung außerdem bei Windgeschwindigkeiten ab 29 km/h (5 Beaufort) untersagt.
Auch das Befüllen privater Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mehr als 500 Litern ist verboten. Die Regelungen gelten sowohl für Wasser aus der öffentlichen Versorgung als auch aus privaten Brunnen oder Oberflächengewässern.
Hintergrund sind die seit Jahren niedrigen Grundwasserstände. Nach Angaben des Landkreises konnten sich diese trotz einzelner niederschlagsreicher Phasen seit den Trockenjahren ab 2018 nicht nachhaltig erholen. Die Einschränkungen sollen helfen, Wasserverluste durch Verdunstung während der heißesten Tageszeit zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: Landkreis Lüchow-Dannenberg

© Fotos: Landkreis Lüchow-Dannenberg


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