Landkreis stellt klar: Neue Fähranleger sind mit beiden Fähren kompatibel
von Winfried Machel am 10.09.2026
NEU BLECKEDE. Nach unserem Bericht vom 4. September über offene Fragen zu den neuen Fähranlegern in Bleckede und Neu Bleckede haben sich der Landkreis Lüneburg und die MOIN nun mit einer gemeinsamen Stellungnahme an LÜNEBURG AKTUELL gewandt.
Ausgangspunkt unseres damaligen Berichts waren Hinweise und Fotos einer Leserin. Wir hatten angekündigt, die dabei aufgeworfenen Fragen beim Landkreis zu klären. Eine entsprechende Anfrage war bislang noch nicht erfolgt.
Der Landkreis stellt nun klar: Die neuen Anleger seien vollständig mit der bisherigen Fähre „Amt Neuhaus“ und ihrer Nachfolgerin „Amt Neuhaus – Bleckede“ kompatibel. Die alte Fähre soll nach Inbetriebnahme der neuen zunächst als Ersatzfähre vorgehalten werden.
Dass die „Amt Neuhaus“ derzeit nicht regulär an den neuen Anlegern anlegt, habe einen anderen Grund: den niedrigen Wasserstand der Elbe. Unter diesen Bedingungen könne die Fähre die Anleger derzeit nicht sicher anfahren.
Aktuell findet deshalb lediglich die Schülerbeförderung statt. Dafür ist die Fähre nicht auf die Anleger angewiesen. Diese Lösung ist ausschließlich für den Personentransport zugelassen. Die von unserer Leserin fotografierte „Behelfstreppe“ bezeichnet der Landkreis als Sicherheitsmaßnahme, damit die Schülerinnen und Schüler die Kante am Anleger sicher überwinden können.
Sobald der Wasserstand der Elbe wieder ausreichend hoch ist, soll die „Amt Neuhaus“ die neuen Anleger wieder regulär anfahren und auch Fahrzeuge transportieren können.
Quelle: Landkreis Lüneburg/MOIN
www.lueneburgaktuell.de
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