Landratswahl — Bothes Klage liegt vor
von Carlo Eggeling am 11.08.2026Es hat einen Tag länger gedauert, als angekündigt: Die Klage Stephan Bothes gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl am 13. September ist am Dienstag gegen 16.30 Uhr beim Verwaltungsgericht eingegangen. Eine Entscheidung in der Sache werde heute nicht ergehen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die zuständige Kammer habe bereits gestern mit dem Schriftsatz gerechnet, sei also vorbereitet. Gleichwohl müssen die Juristen den 46 Seiten umfassenden Schriftsatz lesen, auch müsse die "Gegenseite" gehört werden, also der Landkreis Lüneburg. Es sei offen, wann eine Entscheidung vorliege.
Wie berichtet, hatte der Kreisahlausschuss unter der Vorsitzenden, Kreisrätin Sigrid Vossers, die Teilnahme des AfD-Politikers abgelehnt. Hintergrund sei die angeblich mangelnde Verfassungstreue des Amelinghauseners. Grundlage für die Einschätzung sind Auskünfte des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums. Bothe bestreitet die Wertung, er stehe auf dem Boden des Grundgesetzes, seine Aussagen seien abgedeckt durch die Meinungsfreiheit.
In Rede stehen Aussagen Bothes unter anderem zur Migrations- und Asylpolitik. Der stellvertretende Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD wird dem als rechtsextremen eingeschätzten "Flügel" Björn Höckes zugeordnet. Carlo Eggeling
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.
_Mai23.jpg)
_Banner_Winsen_und_Lueneburg_Aktuell_Hausverwaltung__.jpg)
_ubiMaster1.jpg)
_wernieNovember2.jpg)