Lüneburg, am Mittwoch den 01.07.2026

Landratswahl: Landkreis stellt Verfassungstreue Stephan Bothes infrage

von Carlo Eggeling am 01.07.2026


Darf AfD-Kandidat Stephan Bothe nicht zur Landratswahl antreten? Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers teilt dem Amelinghausener in einem Schreiben mit sie habe "Zweifel an Ihrer jederzeitigen Verfassungstreue, deren Vorliegen eine Voraussetzung für die Zulassung Ihres Wahlvorschlages ist". Sie beziehe sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, "mit der für rechtmäßig erachtet wurde, dass der AfD-Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingestuft wurde. In den Entscheidungsgründen werden Sie im Hinblick auf Ihre Funktion und Ihre Agitationen mehrfach namentlich erwähnt, insbesondere im Zusammenhang mit dem im April 2020 aufgelösten „Flügel"." Sie schalte die Kommunalaufsicht ein.

Erwartungsgemäß nimmt Bothe das nicht hin und will gegen die Überlegungen rechtlich vorgehen. Er unterstreicht: „Ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes.“

Zur Erklärung: Der Flügel gruppierte sich von 2015 an vor allem um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, die Truppe gilt als völkisch-nationalistisch und rechtsextrem.

Das Internet-Portal LGheute hat zuerst über den Fall berichtet, den Beitrag hat LA auf der eigenen Seite geteilt. Inzwischen haben wir mit Bothe gesprochen.

Stephan Bothe weist die Vorwürfe zurück, er sieht einen "harten Eingriff" in die Demokratie und den Rechtsstaat, es habe gegen ihn kein Strafverfahren und keine Verurteilung gegeben. Seine Haltungen seien abgedeckt durch die Meinungsfreiheit. "Frau Vossers äußert Bedenken, Bedenlken sind keine Beweise, sondern Deutungen", sagt Bothe. Sollte der Wahlausschuss ihn ausschließen wollen, könne er dagegen erst nach der Kommunalwahl im September vorgehen und die Wahl anfechten.

Er kann, wie das im Rechtsstaat üblich ist, allerdings auch anders vorgehen und sich an das Verfassungsgericht des Landes wenden, also den Staatsgerichtshof in Bückeburg, und das Vorgehen des Landkreises anfechten.

Bothe vermutet, dass Kreisrätin Vossers die Entscheidung nicht alleine getroffen haben dürfte. Zumindest Landrat Jens Böther sei mutmaßlich in die Entscheidung eingebunden gewesen. Und es stelle sich die Frage, ob noch weitere Kreise so versuchen, den unliebsamen Kandidaten so zu bremsen.

Die AfD sei gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vorgegangen, sagt der Landtagsabgeordnete Bothe: "Wir haben vor dem Oververwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde eingelegt." Carlo Eggeling

© Fotos: ca


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