Lüneburg, am Dienstag den 21.07.2026

LKA warnt vor moderner Stalking-Technik Hannover (ots)

von Polizei am 21.07.2026



LKA-NI: Anzahl der Stalking-Fälle in Niedersachsen leicht gesunken



Die Anzahl der Stalking-Fälle in Niedersachsen ist 2025 leicht gesunken, das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Doch Entwarnung gibt es nicht. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen weist auf eine zunehmende Technisierung der Nachstellung hin: Täter:innen nutzen immer häufiger digitale Werkzeuge, um ihre Opfer zu überwachen und unter Druck zu setzen. Die Expert:innen des LKA erkklären, warum Stalking trotz hoher Aufklärungsquote ein ernstes Problem bleibt und wie Betroffene darauf reagieren können.

Wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 hervorgeht, ist die Anzahl der registrierten Nachstellungen (§ 238 StGB) in Niedersachsen leicht um 1,5 % auf 2.354 Fälle gesunken (2024: 2.389). Die Aufklärungsquote bleibt mit 93,2 % auf einem sehr hohen Niveau. Das liegt darin begründet, dass sich Täter:innen und Opfer in fast allen Fällen kennen. Allerdings lässt sich ein Trend ausmachen: Die Intensität der Überwachung durch technische Hilfsmittel nimmt deutlich zu. Der digitale Raum erweitert die Reichweite klassischer Nachstellung erheblich. Täter:innen kombinieren inzwischen die Datensammlung aus öffentlichen und halboffenen Informationen, beispielsweise aus sozialen Netzwerken, Installation von Kontrollinstrumenten auf Geräten (Stalkerware), Account-Übernahmen, Standort/ Tracker-Technik und Droh- bzw. Rufschädigungsformen (z.B. Doxxing, Deepfakes) zu einer über längere Zeit aufrechterhaltenen Kontrolle.

Das LKA identifiziert bei modernen Täter:innen ein strategisches Vorgehen, das einer logischen Kette folgt - vom ersten Ausspähen bis zur vollständigen Kontrolle:

1. Digitale Spionage: Täter:innen nutzen soziale Netzwerke und frei verfügbare Daten, um Bewegungsprofile und Kontaktlisten ihrer Opfer zu erstellen.

2. Infiltration: Durch kurzes Entwenden des Smartphones oder das Erraten von Passwörtern verschaffen sie sich Zugang zum "digitalen Leben".

3. Dauerüberwachung: Der Einsatz von sogenannter Stalkerware (heimliche Überwachungs-Apps) oder Bluetooth-Trackern (z. B. AirTags) ermöglicht eine Kontrolle rund um die Uhr.

4. Psychische Eskalation: Den Abschluss bilden oft Drohungen durch die Veröffentlichung privater Daten (Doxxing) oder täuschend echte, manipulierte Bilder und Videos (Deepfakes).

Die Reaktion der Betroffenen auf diese technische Kontrolle kann über den weiteren Verlauf entscheiden. So nachvollziehbar der Wunsch nach einer sofortigen Löschung der Spionage-Software ist, so riskant kann er sein: Zum einen verschwinden mit der Deinstallation wertvolle digitale Beweise. Zum anderen ist die digitale Überwachung oft so engmaschig, dass Täter:innen über das Entfernen der Software sofort benachrichtigt werden, was gerade in gewaltgeprägten Beziehungen zu unvorhersehbaren Reaktionen führen kann.

Um diese Risiken zu minimieren, rät die Polizei bei Verdachtsmomenten - wie einem auffällig hohen Akkuverbrauch oder unerklärlichem "Insiderwissen" der Täter:innen - zu einem besonnenen und strategischen Vorgehen:

- Frühzeitig Anzeige erstatten: Wenn Sie das Gefühl haben sollten,
verfolgt oder belästigt zu werden, wenden Sie sich direkt an
eine Polizeidienststelle.
- Beweise sichern: Bevor technische Änderungen vorgenommen werden,
sollten Screenshots erstellt und ein Stalking-Tagebuch geführt
werden. Die Stiftung WEISSER RING bietet auf der eigenen
Webseite ein Tagebuch als Download an:
https://weisser-ring.de/tipps-gegen-stalking
- Hilfe suchen: Kontakt zu Beratungsstellen oder
Opferschutzorganisationen wie dem WEISSEN RING (Opfer-Telefon
116 006) aufnehmen
- Accounts und Geräte schützen: Erst nach der Beratung sollten
Passwörter über ein neutrales Gerät (z. B. bei Freunden)
geändert und die Zwei-Faktor-Authentisierung (MFA) aktiviert
werden.
Neben Accounts, die über das Internet aufgerufen werden könnten (z.B. E-Mail, Benutzerkonten der Smartphone-Anbiter, Social Media, Shopping, Online-Banking, berechtigte Geräte für Accounts usw.), sollten auch eigene Geräte (Smartphone, Tablet, Computer, Router, private Überwachungskameras usw.) bedacht werden, die sich vielleicht schon im eigenen Haushalt befinden und zuvor durch Dritte eingerichtet wurden oder ggf. zwischenzeitlich manipuliert werden konnten.

Diese Schritte helfen nicht nur im akuten Fall, sondern bilden zugleich die Grundlage für wirksamen Schutz. Denn entscheidend ist ein strategisches Vorgehen, das rechtliche Absicherung und digitale Selbstbestimmung miteinander verbindet. Im Mittelpunkt steht die Kontrolle über die eigene digitale Identität. Dazu gehören sichere Passwörter, die konsequente Nutzung von Zwei-Faktor-Authentisierung sowie ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten im Netz ("Privacy by Default"). Social-Media-Profile sollten möglichst restriktiv eingestellt und Standortfreigaben deaktiviert werden. Auch technische Schutzfunktionen wie "Unknown Tracker Alerts" können helfen, unbemerkte Ortung frühzeitig zu erkennen. Ergänzend bieten rechtliche Möglichkeiten - etwa nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) - zusätzlichen Schutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.

Weitere Informationen gibt's hier: https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/stalking/

Hintergrund:

"Stalking/Nachstellung" ist in Deutschland grundsätzlich als Straftat erfasst: Es wird beschrieben als wiederholte, unbefugte Nachstellung in einer Weise, die geeignet ist, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Hinweis für Journalisten:

Weitere Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik finden Sie auf der Internetseite des LKA, https://www.lka.polizei-nds.de/statistik/polizeiliche-kriminalstatistik-des-landes-niedersachsen-621.html Öffnen Sie die "Tab.01_2025_NI" und geben Sie über die Suchfunktion "Stalking" ein. Die Presseinformation mit Zahlen aus den vergangenen zehn Jahren und weiteren Informationen zu den Täter:innen finden Sie hier, Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/105578/6016906

© Fotos: Polizei


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