Mehr Menschen beziehen Hilfen des Staates
von Landesamt für Statistik am 21.07.2026Hilfe zum Lebensunterhalt in Niedersachsen 2025: Zahl stieg auf 26.270 Leistungsbeziehende
Mehr Leistungsbeziehende sowohl außerhalb als auch innerhalb von Einrichtungen
Alleinstehende blieben die größte Gruppe
Langfristige Leistungsbezüge nahmen außerhalb von Einrichtungen deutlich zu
HANNOVER. Am 31. Dezember 2025 erhielten in Niedersachsen insgesamt 26.270 Frauen und Männer Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Gegenüber dem Vorjahr (25.090) entsprach dies einem Anstieg um 4,7%. Die Sozialleistung erhielten 13.455 Frauen und 12.815 Männer, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder vorgelagerten Hilfen sichern konnten. Das Durchschnittsalter der Leistungsbeziehenden lag bei 56,6 Jahren. Aus Sicht des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) lassen sich drei Entwicklungen hervorheben:
Entwicklung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Der Anstieg der Leistungsbeziehenden zeigte sich sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen. Außerhalb von Einrichtungen bezogen 13.220 Personen Leistungen, das waren 645 bzw. 5,1% mehr als 2024. In Einrichtungen wurden 13.050 Frauen und Männer gezählt (2024: 12.515).
Alleinstehende weiterhin größte Gruppe
Die Leistungsbeziehenden lebten in 25.505 Haushalten bzw. Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgte. Insgesamt 12.455 Personengemeinschaften lebten außerhalb von Einrichtungen, die übrigen lebten in Einrichtungen. Außerhalb von Einrichtungen stellte die Gruppe der Alleinstehenden (9.665 Personen) die größte Gruppe dar. Gegenüber dem Vorjahr (8.920) ergab sich hier ein Anstieg um 745 bzw. 8,4%. Die Zunahme war sowohl bei Männern als auch bei Frauen zu verzeichnen.
Durchschnittliche Bezugsdauer nimmt zu
Veränderungen zeigten sich auch hinsichtlich der Dauer des Leistungsbezugs der Empfängerinnen und Empfänger außerhalb von Einrichtungen. Der durchschnittliche Leistungsbezug stieg von 28,1 Monaten im Jahr 2024 auf 29,4 Monate Ende 2025. In Einrichtungen veränderte sich die Dauer des Leistungsbezugs von Empfängerinnen und Empfängern von 2024 (48,0 Monate) zu 2025 (48,2 Monate) weniger deutlich.
Wie wurden die Ergebnisse ermittelt?
Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, die jährlich als dezentrale Vollerhebung und Sekundärstatistik durchgeführt wird.
Die Ergebnisse der Statistik werden mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte mit Personenangaben auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.
Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach §22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Webseite .
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