Mobile Kontrollen
von Polizeireport am 07.08.2024Mobile Kontrollen von land- und forstwirtschaftlichen
Fahrzeugen in mehreren Landkreisen der Polizeidirektion Lüneburg
Lüneburg (ots) - Am Dienstag, den 6. August 2024, kontrollierten
Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion
Lüneburg in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Harburg,
Heidekreis, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Rotenburg (Wümme) und Stade den
land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Schwerpunkt der mobil stattfindenden
Kontrollen war die Überprüfung von Fahrzeugen in der Getreideernte.
22 hierfür spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte haben in den Landkreisen
51 Fahrzeuge (Harburg: 14, Heidekreis: 15, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 7,
Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) "unter die Lupe genommen". Hiervon erfüllten
insgesamt 47 (Harburg: 12, Heidekreis: 14, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 6,
Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am
Straßenverkehr. Die Beanstandungsquote lag somit bei insgesamt knapp über 92 %.
In 20 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Gründe hierfür waren neben
technischen Mängeln wie z.B. durchgerostete Fahrzeugrahmen, nicht
funktionstüchtige Bremsen, Reifenschäden oder lose Verschraubungen am
Anhänger-Drehkranz sowie Verstöße wegen nicht ausreichender Ladungssicherung und
nicht vorliegende Betriebserlaubnisse.
Besondere Ereignisse:
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde ein Zug, bestehend aus Ackerschlepper und
selbstgebautem Ballentransportwagen kontrolliert (Bild anbei). Hierbei wurde
festgestellt werden, dass für den Anhänger keine Betriebserlaubnis bestand. Da
die Abmessung des Anhängers mit 13,60m Länge und mit 2,67m Breite die gesetzlich
erlaubten Maße überschritten, ist auch nicht von einer künftigen
Betriebserlaubnis auszugehen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein eher ungewöhnliches Gespann wurde im Heidekreis aus dem Verkehr gezogen,
weil dieses mit etwa 60 km/h deutlich zu schnell fuhr. Hinter einem Geländewagen
(Pkw) war ein üblicher landwirtschaftlicher Anhänger mit Auflaufbremse
angekuppelt. Die passende Zugeinrichtung dafür hatte der Fahrzeughalter
eigenständig an seinen Geländewagen montiert, dabei jedoch nicht bedacht, dass
es dafür einer technischen Abnahme bzw. Bauartgenehmigung bedarf. Auch in diesem
Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Im Landkreis Harburg musste ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eines Zuges, bestehend aus Ackerschlepper und
Güllewagen, eingeleitet werden, da seine dafür erforderliche Führerscheinklasse
CE nicht mehr gültig war.
Die außerordentlich hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die Fortführung der
Schwerpunktkontrollen im Bereich der Land-und Forstwirtschaft unerlässlich ist,
um gezielte Aufklärung bei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zu betreiben
und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme
am Straßenverkehr zu gewährleisten.
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