Neue Umsatzsteuer-Regeln: Müssen Feuerwehren künftig für jede Bratwurst Steuern kassieren?
von Lüneburg Aktuell WM am 05.11.2026
**Ab dem 1. Januar 2027 könnten auf Freiwillige Feuerwehren zusätzliche steuerliche Pflichten zukommen. Selbst der Verkauf von Bratwürsten und Getränken bei Feuerwehrfesten könnte betroffen sein.**
Hintergrund ist Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes. Für die ehrenamtlichen Helfer könnte das zusätzliche Buchhaltung und Verwaltungsarbeit bedeuten.
**Wie sieht es in Lüneburg aus?**
Ob und in welchem Umfang die Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg betroffen sind, ist bislang ungeklärt. Entscheidend ist unter anderem, ob die Feuerwehr selbst oder ein eigenständiger Förderverein die Veranstaltung organisiert.
**Anmerkung der Redaktion:**
Eigentlich sollte Bürokratie abgebaut und das Ehrenamt entlastet werden. Wenn freiwillige Helfer künftig auch noch jede verkaufte Bratwurst steuerlich abrechnen müssen, stellt sich die Frage, ob hier nicht genau das Gegenteil erreicht wird.
LÜNEBURG AKTUELL wird verfolgen, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Feuerwehren in unserer Region hat.
*Quelle: Südwest Presse (SWP)*
www.lueneburgaktuell.de
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