Lüneburg, am Sonntag den 02.08.2026

Polizeigewerkschaft fordert Überprüfung des Jugendstrafrechts

von DPOLG am 02.08.2026


Nach dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days in Berlin fordert die Deutsche
Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen konkrete Konsequenzen. Der Fall zeige erneut, dass
vorhandene Erkenntnisse schneller zusammengeführt, terroristische Gefährder wirksamer überwacht
und schwerste Straftaten angemessen sanktioniert werden müssten.
„Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und der queeren Community. Wer
Menschen angreift, weil sie frei und selbstbestimmt leben, greift unsere offene Gesellschaft und ihre
Werte an“, erklärt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. „Neben Trauer und
Anteilnahme braucht es jetzt eine ehrliche Analyse und konkrete Konsequenzen. “
Der Anschlag unterstreiche die Notwendigkeit einer modernen verfahrensübergreifenden
Datenanalyse. Relevante Informationen seien häufig in unterschiedlichen Verfahren, Behörden und
technischen Systemen gespeichert.
„Die Polizei hat vielfach kein Erkenntnisproblem, sondern ein Strukturproblem bei der Auswertung
vorhandener Informationen. Kein Mensch kann die täglich entstehenden Datenmengen dauerhaft
manuell überblicken und alle relevanten Verbindungen rechtzeitig erkennen“, erklärt Christian-Tobias
Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen.
Eine moderne Analyseplattform könne Datenbestände strukturieren, Zusammenhänge sichtbar
machen und die polizeiliche Bewertung unterstützen. Sie ersetze weder den Menschen noch eine
rechtsstaatliche Entscheidung.
„Wir brauchen endlich eine leistungsfähige Datenanalysesoftware und eine verfassungskonforme
gesetzliche Grundlage für die Polizei Niedersachsen. Datenschutz und Gefahrenabwehr dürfen nicht
gegeneinander ausgespielt werden “, so Gerlach.
Zudem fordert die DPolG Niedersachsen, die bestehenden Möglichkeiten der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung terroristischer Gefährder konsequenter anzuwenden und zu einem aktiven
Warn- und Interventionssystem weiterzuentwickeln.
„Eine elektronische Fußfessel kann einen entschlossenen Täter nicht allein aufhalten. Sie kann aber
Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben sichtbar machen und eine schnelle polizeiliche Reaktion
ermöglichen“, erklärt Seegers. „Nach dem Vorbild elektronischer Schutzsysteme bei häuslicher Gewalt
brauchen wir definierte Verbots- und Schutzzonen, automatische Warnmeldungen und verbindliche
Interventionsabläufe. “
Darüber hinaus fordert die DPolG Niedersachsen eine Reform der Anwendung des Jugendstrafrechts
auf Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren. Das erste eigenständige deutsche
Jugendgerichtsgesetz trat 1923 in Kraft. Mehr als ein Jahrhundert später müsse geprüft werden, ob
seine Anwendung auf volljährige Täter bei schwersten vorsätzlichen Gewalt-, Tötungs- und
Staatsschutzdelikten noch der heutigen Lebenswirklichkeit und dem Gewicht dieser Taten gerecht
werde.
„Wer volljährig ist und bewusst einen Menschen tötet, schwerste Gewalttaten begeht oder einen
terroristischen Anschlag vorbereitet, muss sich nach Auffassung der DPolG grundsätzlich nach
Erwachsenenstrafrecht verantworten “, fordert Gerlach.
Bei einem eng definierten Katalog schwerster vorsätzlicher Gewalt- und Tötungsdelikte sowie
terroristischer und extremistischer Staatsschutzdelikte müsse die Anwendung des Jugendstrafrechts
auf Heranwachsende ausgeschlossen werden. Persönliche Reife und individuelle Entwicklung könnten
weiterhin bei Strafzumessung und Vollzug berücksichtigt werden.
„Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Der Staat muss aber alle rechtsstaatlich vertretbaren
Möglichkeiten nutzen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung wirksam zu schützen“, erklärt Patrick Seegers abschließend.

© Fotos: ca


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