Stephan Bothe darf nicht an Landratswahl teilnehmen
von Carlo Eggeling am 29.07.2026Der Kreiswahlausschuss hat mit sechs zu einer Stimme beschlossen, dass AfD-Kandidat Stephan Bothe nicht an der Landratswahl am 13. September teilnehmen darf. Man habe Zweifel an Verfassungstreue des Amelinghauseners, sagten mehrere Mitglieder. Eine der AfD nahe Vertreterin stellte die Legitimation des Gremiums infrage. Vor Gericht werde man wahrscheinlich feststellen, dass das vom Land vorgegebenen Verfahren sowie die jetzige Entscheidung keinen Bestand haben dürften. Also Neuwahl des Landrats in ein, zwei, drei Jahren. Stephan Bothe kündigte rechtliche Schritte an, die erst nach der Wahl möglich sind: „Ich gehe bis vors Bundesverfassungsgericht.“. Carlo Eggeling
© Fotos: ca
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.
_wernieNovember2.jpg)
_Banner_Winsen_und_Lueneburg_Aktuell_Hausverwaltung__.jpg)
_Mai23.jpg)
_ubiMaster1.jpg)