Übersetzt in Gebärdensprache
von Ministerium am 21.09.2026
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache verfügbar
Zum heutigen Auftakt der Woche der Gehörlosen und dem bevorstehenden Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September macht das Niedersächsische Sozialministerium auf ein neues Angebot aufmerksam: Die wichtigsten Inhalte des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) stehen ab sofort in Deutscher Gebärdensprache (DGS) auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung.
Die neun Videos beinhalten unter anderem Informationen über die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache, das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Kontakt mit öffentlichen Stellen, den Schutz vor Benachteiligung, die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten sowie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.
Sozialminister Dr. Andreas Philippi erläutert dazu: „Für viele gehörlose Menschen ist die Deutsche Gebärdensprache nicht nur ihre Erstsprache, sondern auch Teil ihrer Identität und Ausdruck einer eigenständigen Kultur. Die Woche der Gehörlosen rückt zudem die Frage in den Mittelpunkt, wie Informationen für alle Menschen zugänglich gemacht werden können. Die neuen Gebärdensprachvideos zum NBGG leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie selbstbestimmt wahrnehmen und einfordern. So werden Teilhabe und Inklusion in Niedersachsen gestärkt.“
Annetraud Grote, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen, ergänzt: „Das NBGG in Deutscher Gebärdensprache ist weit mehr als ein Serviceangebot. Es zeigt, dass die Belange gehörloser Menschen bei der Gestaltung barrierefreier Informationen mitgedacht werden. Dieses Angebot sollte Vorbild für weitere Veröffentlichungen sein, denn der Zugang zu Informationen bedeutet gesellschaftliche Teilhabe.“
Die Bereitstellung der Gebärdensprachvideos ist eine weitere Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Stärkung der Barrierefreiheit und ergänzt die bereits veröffentlichte Fassung des NBGG in Leichter Sprache. Beide Angebote verfolgen das Ziel, Menschen mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zu Informationen über ihre Rechte im Umgang mit öffentlichen Stellen zu ermöglichen.
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