Untersuchungshaftbefehle gegen zwei Personen aus Lüneburg
von Polizei am 29.05.2026Untersuchungshaftbefehle gegen zwei Personen aus Lüneburg ++ Aufgrund diverser Eigentumsdelikte polizeibekannt ++ Festnahme in der Innenstadt ++ Ermittlungen dauern an ++
Lüneburg (ots)
Lüneburg
Ein 41-jähriger Mann und eine 43 Jahre alte Frau entwendeten am 18.05.2026 mehrere Flaschen Alkohol aus einem Supermarkt in Lüneburg. Bei der Flucht schubste der Mann eine Mitarbeiterin, welche die beiden Personen stoppen wollte (siehe Pressemitteilung vom 19.05.2026). Durch intensive Ermittlungsarbeit und der Auswertung einer Videoaufzeichnung konnte der Tatverdacht erhärtet werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg erließ das Amtsgericht Lüneburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 41-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts des räuberischen Diebstahls sowie einen weiteren gegen die 43-Jährige wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls. Beide sind aufgrund von diversen Delikten insbesondere im Bereich Ladendiebstahl und Einbruchsdiebstahl polizeibekannt. Sie wurden in den späten Mittagsstunden des 28.05.2026 in der Lüneburger Innenstadt von Kräften des Einsatz- und Streifendienstes sowie der Verfügungseinheit festgenommen. Dabei wurde mögliches Diebesgut bei ihnen aufgefunden. Die Ermittlungen zu weiteren Eigentumsdelikten in der jüngeren Vergangenheit in Verbindung zu den beiden Personen dauern an.
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