Lüneburg, am Freitag den 29.05.2026

Verbindungsprobleme und untergeschobene Verträge: häufigste Beschwerdegründe -

von Verbraucherzentrale am 29.05.2026


Verbindungsprobleme und untergeschobene Verträge: häufigste Beschwerdegründe

Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht Gesetzgeber in der Pflicht

Probleme mit instabilen Internetverbindungen, zu niedrigen Geschwindigkeiten und Ausfällen dominieren weiterhin die Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich Telekommunikation. Gleichzeitig bleibt auch das Problem untergeschobener Verträge auf einem hohen Niveau. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert einheitliche Mindeststandards und wirksame Schutzmechanismen für Betroffene.

Ob im Homeoffice, beim Streaming oder im Alltag: Eine stabile Internetverbindung ist für viele Menschen unverzichtbar geworden. Doch häufig halten Internetverträge nicht das, was sie versprechen. Die Beschwerden zu Störungen oder einer verminderten Geschwindigkeit, sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz, sind weiterhin hoch. Hinnehmen sollte das niemand. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf Minderung, Entschädigung bei einem Totalausfall oder sogar auf eine außerordentliche Kündigung. „Wichtig ist, die Störung umgehend zu melden und dem Anbieter eine klare Frist zur Behebung zu setzen“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verstreicht diese erfolglos, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.“

Neue Minderungsrechte – mit Einschränkungen
Ist das Internet dauerhaft zu langsam, machen es Apps der Bundesnetzagentur möglich, die Geschwindigkeit zu messen. Wenn die tatsächlich erbrachte Leistung erheblich von der vertraglich zugesicherten abweicht, kann der Preis gemindert werden. Im Festnetz muss an mehreren Messtagen ein Großteil der versprochenen Geschwindigkeit erreicht werden. Im Mobilfunk gelten hingegen unterschiedliche Schwellenwerte: In dünn besiedelten Gebieten haben Anbieter mehr Spielraum als beispielsweise in der Stadt. „Dass die Mindestanforderungen im Mobilfunk je nach Wohnort stark variieren, sehen wir kritisch“, so von Bibra. „Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Land müssen teils deutlich schlechtere Leistungen akzeptieren als in städtischen Gebieten – das widerspricht dem Ziel einer gleichwertigen Mobilfunkversorgung.“

Hinzu kommt: Die konkrete Höhe der Minderung ist nicht festgelegt. Anbieter berechnen diese unterschiedlich und oft wenig transparent. „Hier wäre eine klare, pauschale Regelung hilfreich“, sagt von Bibra. „Aktuell liegt die Berechnung bei den Unternehmen selbst – das erschwert es Betroffenen, ihre Ansprüche verbindlich durchzusetzen.“

Der Minderungsrechner der Verbraucherzentralen berechnet kostenlos einen möglichen Anspruch und erstellt passende Schreiben an den Anbieter.

Untergeschobene Verträge
Ein weiterer Beschwerdeschwerpunkt bleibt der Abschluss von Verträgen ohne klare Zustimmung, etwa am Telefon, an der Haustür, im Shop oder durch irreführende Online-Angebote. „Niemand sollte in einem langfristigen Vertrag feststecken, den er oder sie so nicht abschließen wollte“, betont von Bibra. „Die anhaltenden Beschwerdezahlen in dem Bereich zeigen, dass hier der Gesetzgeber nachbessern muss. Erste Schritte wären beispielsweise das Verbot von Haustürwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung oder die Einführung eines Widerrufsrechts bei Vertragsschluss vor Ort im Shop.“

Mehr Transparenz und faire Bedingungen gefordert
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert daher klare und verbraucherfreundliche Regelungen: einheitliche Mindeststandards bei der Leistung, nachvollziehbare Minderungsregelungen und wirksamere Schutzmechanismen gegen untergeschobene Verträge.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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