Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt gegen Booking.com
von Lüneburg Aktuell redaktionell gekürzt am 26.08.2026Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt gegen Booking.com
Wer bei Booking.com „Flug + Hotel“ auswählt, landet nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen bei lastminute.com – möglicherweise, ohne den Anbieterwechsel richtig wahrzunehmen. Die Buchungsseiten seien optisch so ähnlich gestaltet, dass der Wechsel leicht übersehen werden könne.
Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere, dass lediglich der Hinweis „powered by Lastminute.com“ auf den anderen Anbieter aufmerksam mache. Wer sich bewusst für Booking.com entscheide, müsse klar erkennen können, wenn der Vertrag tatsächlich über ein anderes Unternehmen vermittelt werde.
Da Booking.com nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben habe, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen nach eigenen Angaben Klage eingereicht.
Verbraucher sollten bei Online-Reisebuchungen deshalb genau prüfen, welcher Vertragspartner tatsächlich genannt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen
www.lueneburgaktuell.de
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