Vernetzungsstellen Kitaverpflegung veröffentlichen Handlungsempfehlungen für die Kindertagespf
von Verbraucherzentrale am 27.04.2026Qualität auf dem Teller
Vernetzungsstellen Kitaverpflegung veröffentlichen Handlungsempfehlungen für die Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen betreuen zumeist Kinder unter drei Jahren im häuslichen Umfeld und kümmern sich dabei auch um eine ausgewogene und abwechslungsreiche Verpflegung. Zur besseren Unterstützung der Speisenplanung hat die bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen angesiedelte Vernetzungsstelle Kitaverpflegung gemeinsam mit den Vernetzungsstellen bei den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen Handlungsempfehlungen zu einer ausgewogenen Verpflegung entwickelt.
Im Betreuungsalltag stellt die Organisation der Verpflegung für viele Kindertagespflegepersonen eine Herausforderung dar. „Nicht alle, die in der Kindertagespflege arbeiten, haben einen hauswirtschaftlichen oder ernährungswissenschaftlichen Hintergrund. Hinzu kommt, dass Kindertagespflegepersonen parallel zur intensiven und individuellen Betreuung der Kinder allein für die Verpflegung zuständig sind“, erläutert Annette Schrader, Ernährungsexpertin der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen. Die Vernetzungsstellen aus Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben daher Handlungsempfehlungen für Kindertagespflegepersonen entwickelt, die eine Hilfe bei der Speisenplanung sein können. Sie fassen wissenschaftsbasierte Qualitätskriterien kurz und bündig zusammen und passen sie an die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege an. Grundlage sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Verpflegung in Kitas.
Mehr Orientierung für die Speisenplanung in der Kindertagespflege
Mit Hilfe der Handlungsempfehlungen können Kindertagespflegepersonen die wöchentlichen Mengen verschiedener Lebensmittelgruppen für das Frühstück, die Zwischenmahlzeiten und das Mittagessen kalkulieren. Die Empfehlungen zielen auf eine gesundheitsförderliche, nachhaltige und kindgerechte Verpflegung ab und enthalten neben Hinweisen zur Speiseplanung und -zubereitung auch Tipps zum Zeit- und Kostenmanagement. Deutschlandweit könnten rund 37.000 Kindertagespflegepersonen von den Handlungsempfehlungen profitieren.
Erhebliches Präventionspotential
In Deutschland ist die Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform zu Kindertagesstätten anerkannt. Laut aktueller Zahlen werden bundesweit knapp 150.000 Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut, der Großteil ist unter drei Jahre alt. „Die ersten zwei Lebensjahre sind entscheidend für die Geschmacksprägung und damit für die Entwicklung abwechslungsreicher und vielfältiger Essensvorlieben der Kinder“, so Schrader. „In der Kindertagespflege werden Kinder aus verschiedenen Lebenskontexten erreicht. Wenn wir es schaffen, dort eine gesundheitsfördernde Verpflegung zu etablieren, leistet dies einen wichtigen Beitrag zur Prävention von klein auf.“ Die Handlungsempfehlungen tragen damit wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege bei.
Die Handlungsempfehlungen für die Speisenplanung in der Kindertagespflege stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung.
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