Wahl im Landkreis soll aufgerollt werden
von Carlo Eggeling am 05.10.2026Erwartungsgemäß legt der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe Widerspruch gegen seinen Ausschluss bei der Landratswahl ein. In einem Schreiben an Landrat Jens Böther moniert Bothe zum einen grundsätzlich das Gremium des Wahlausschusses und dessen Einschätzung, die AfD als verfassungsfeindlich vorzunehmen. Zum anderen seien Äußerungen Bothes durch die Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn sie in polemischer Form gefallen seien. Wie berichtet, hatte der Wahlausschuss Bothe von der Wahl ausgeschlossen und sich dabei auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen. Bothe betont, er stehe auf dem Boden des Grundgesetzes.
Die AfD moniert überdies die Auszählung zur Kreistagswahl in drei Wahllokalen. Die Werte würden von Wahrscheinlichkeiten abweichen. Es müsse nachgezählt werden. Das lehnt der Landkreis ab. In einer Stellungnahme gegenüber meinem Kollegen Ulf Stüwe bei LGheute heißt es, es gebe zwar Rausreißer, doch aufs gesamte Ergebnis gesehen bewege sich alles im erwartbaren Rahmen.
Bothe und die AfD argumentieren so. „Wörtlich: In drei Wahlbezirken liegt die Zahl der gemeldeten
gültigen Stimmen je gültigem Stimmzettel deutlich unter dem Muster der übrigen Bezirke. Bei der Kreistagswahl kann jeder Stimmzettel bis zu drei Stimmen enthalten. Eine solche Abweichung ist das typische Bild eines Übertragungsfehlers, bei dem die Zahl der Stimmzettel statt der Zahl der Stimmen gemeldet wird. Genau dieser Fehler ist im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Ostercappeln, aufgetreten und vom Wahlausschuss am 21. September
2026 berichtigt worden.
Betroffen sind nach der öffentlich zugänglichen Auswertung der amtlichen Bezirksergebnisse:
• Hansestadt Lüneburg, Wahlbezirk 210, Vereinsheim PHV Lüneburg, geschätzt rund 115 fehlende Stimmen
• Hansestadt Lüneburg, Wahlbezirk 108, IGS Kreideberg – Aula, geschätzt rund 115 fehlende Stimmen
• Stadt Bleckede, Wahlbezirk 2, Ev.-luth. Pfarramt Bleckede, geschätzt rund 272 fehlende Stimmen
Zusammen sind das rund 502 Stimmen, etwa 0,16 Prozent der gültigen Stimmen. Die Schätzung ersetzt keine Nachzählung. Sie zeigt nur, wo die veröffentlichten Zahlen aus dem Muster fallen.
Der Fehler kann das Ergebnis beeinflusst haben. Nach der Sitzverteilung des § 36 NKWG würden bereits 14 zusätzliche Stimmen für die AfD für einen weiteren Sitz reichen, der zulasten von DIE UNABHÄNGIGEN ginge. Ob die fehlenden Stimmen so verteilt sind, lässt sich nur anhand der Wahlunterlagen klären.“
Es liegt am neuen Kreistag, ob er den Einwänden der AfD folgt und die Ergebnisse nachzählen lässt. Passiert das nicht, steht der Weg vors Verwaltungsgericht offen. Carlo Eggeling
Das Foto zeigt Stephan Bothe, nach dem ihn der Kreiswahlausschuss Ende Juli ausgeschlossen hatte.
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