Lüneburg, am Sonntag den 26.07.2026

Wenn die Demo zur Dauerveranstaltung wird

von Winfried Machel am 11.06.2026



Von Winfried Machel

Am 21. Juni ist es wieder so weit: Eine Fahrraddemo zieht durch Lüneburg. Die Hansestadt beruhigt bereits vorsorglich.
Die Verkehrsbehinderungen würden „voraussichtlich weniger als eine halbe Stunde dauern“.
Das mag stimmen. Die Frage ist allerdings, wie oft die Bürger inzwischen hören sollen, dass die nächste Behinderung ja nur kurz dauert.

Ob Fahrraddemo, Klimaprotest, Kundgebung oder Aktionsfahrt – das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wer für seine Anliegen auf die Straße geht, hat dazu jedes Recht.

Doch genauso legitim ist die Frage, ob die immer gleiche Strategie noch die richtige ist. Wer regelmäßig Straßen sperrt, Pendler aufhält und den Verkehr ausbremst, erreicht irgendwann nicht mehr Aufmerksamkeit für sein Anliegen, sondern vor allem Frust bei denjenigen, die davon betroffen sind.

Besonders interessant ist dabei die Formulierung der Stadtverwaltung. Wenn bereits in der Pressemitteilung darauf hingewiesen wird, dass die Einschränkungen weniger als eine halbe Stunde dauern sollen, dann zeigt das vor allem eines: Man weiß längst, dass viele Bürger von solchen Aktionen genervt sind.

Lüneburg ist keine Millionenstadt. Wer hier unterwegs ist, merkt schnell, wenn Hauptverkehrsachsen blockiert werden. Und wer am Sonntagmorgen zur Arbeit, zum Bahnhof oder zu einem Termin muss, wird wenig Trost darin finden, dass die Verzögerung „nur“ 30 Minuten beträgt.
Vielleicht wäre es an der Zeit, darüber nachzudenken, wie politische Botschaften Menschen überzeugen können, ohne sie regelmäßig auszubremsen. Denn Akzeptanz gewinnt man selten dadurch, dass man anderen vorschreibt, langsamer zu fahren oder zu warten.
Wer für das Fahrrad werben möchte, sollte vor allem zeigen, warum Radfahren attraktiv ist. Dauerhafte Sympathie entsteht durch gute Argumente – nicht durch Straßensperrungen.

Und genau darüber sollte man in Lüneburg einmal offen diskutieren. :::

© Fotos: Landkreis Harburg


Kommentare Kommentare

Kommentar von Erwin Habisch
am 12.06.2026 um 10:29:43 Uhr
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Mit diesem Recht verhält es sich wie mit dem Gehirn: Es bleibt nur lebendig, wenn es auch genutzt wird.
Die Fahrradsternfahrt nach Hamburg am dritten Sonntag des Juni findet seit mehr als zehn Jahren jährlich statt - ein Zweig davon ab Lüneburg. Die Veranstalter haben den Sonntag gewählt, um den Berufsverkehr nicht zu treffen. Der Lüneburger Zweig fährt aus Lüneburg hinaus.
Die Zahl der Pendler, die am 21.6. in der halben Stunde der Sternfahrt in Lüneburg vom Lüneburger Bahnhof in Richtung Bardowick fahren wollen, dürfte überschaubar sein.
Zu behaupten, die Veranstalter würden irgendjemand etwas vorschreiben, ist schlichtweg Unsinn. Jede Demonstration ist eine Behinderung für irgendwen. Fragt sich aber, in welchem Ausmaß.
Als in den vergangenen Jahren mehrmals Landwirte stundenlang die Anwohner des Stadtrings mit Höllenlärm terrorisierten, kriegten sie dafür sogar noch Beifall. Da hieß es wohlwollen in der LZ "Die Landwirtinnen und Landwirte aus der Region setzen ihren Protest fort:..."
Und dabei gab es massive Behinderungen und absichtliche Blockaden. Wer es nicht glauben will, kann es hier nachlesen:
https://luene-blog.de/trecker-und-lkw-demolueneburg-1000-schwerfahrzeuge-im-stadtgebiet/
Sollen die Veranstalter lieber zu einer Treckerdemo nach Hamburg aufrufen?
Antwort von Lüneburg Aktuell
am 12.06.2026 um 09:24:44 Uhr
Vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Habisch.

Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein hohes Gut unserer Demokratie. Darauf wurde im Artikel auch nicht kritisch Bezug genommen. Gegenstand der Meldung war vielmehr der Hinweis der Hansestadt Lüneburg auf mögliche kurzfristige Verkehrsbehinderungen am Sonntagmorgen.

Sie haben recht: Demonstrationen führen regelmäßig zu Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer – unabhängig davon, ob es sich um Fahrraddemos, Treckerdemos, Klimaproteste oder andere Versammlungen handelt. Das gehört zu den Auswirkungen einer öffentlichen Meinungsäußerung und muss im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich akzeptiert werden.

Der Vergleich mit den Treckerprotesten zeigt zudem, dass unterschiedliche Gruppen ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen. Unsere Berichterstattung informiert dabei in erster Linie über die Veranstaltung und mögliche Auswirkungen auf die Bürger – unabhängig davon, wer demonstriert.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Machel
LÜNEBURG AKTUELL


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