Zweifel an der Verfassungstreue — Bothe soll zur Landratswahl nicht antreten
von Carlo Eggeling am 23.07.2026Stephan Bothe saß mit seiner Familie beim Abendbrot, als es am Dienstagabend an seiner Tür klingelte. Kreisrätin Sigrid Vossers habe vor der Tür gestanden und gesagt, mit der Post dauere es zu lange, daher bringe sie den Brief persönlich vorbei, schildert der Amelinghausener. Der Brief spricht eine klare Sprache; der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag soll nicht als Kandidat an der Landratswahl im September teilnehmen. Wörtlich: "Das Prüfungsergebnis des Ministeriums unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde liegt mir mittlerweile vor. Die fachliche Stellungnahme des Ministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten und damit nicht die Voraussetzungen erfüllen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13.09.2026 zugelassen zu werden."
Bothe betont, er stehe selbstverständlich auf dem Boden des Grundgesetzes. Man könne sich zwar reiben, an dem, was er sage, doch das sei abgedeckt über die Meinungsfreiheit. "Ich habe Zeit bis Montag um 12 Uhr, um Stellung zu nehmen", sagt der Landtagsabgeordnete. Das werde er tun. Der Wahlausschuss tagt laut Kreisverwaltung am kommenden Mittwoch, er prüft, ob die Kandidaten zur Wahl zugelassen werden können.
In einem Punkt sind sich Bothe und die Verwaltung einig. Lehnt der Ausschuss den Antritt Bothes als Landratsbewerber ab, wird es eine Beschwerde geben. "Ich werde eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragen", sagt AfD-Mann. Das Ziel ist klar, er will auf dem Wahlzettel stehen.
Gleichwohl geht er nicht davon aus, zügig eine Entscheidung zu bekommen. Er glaubt, dass der Fall weiter vor das Oberverwaltungsgericht gereicht wird -- ein jahrelanger Rechtsstreit, bis es eine Entscheidung gibt. Sollte die für Bothe ausgehen, müsste die Wahl wohl wiederholt werden.
Der Weg zum für verfassungsrechtliche Fragen zuständigen Staatsgerichtshof in Bückeburg sei ihm verwehrt, sagt Bothe: Als Privatmann müsse er über die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen: "Das werde ich tun." Damit ist er nicht alleine. Auch andere AfD-Politiker zwischen Elbe und Harz sollen nicht zur Kommunalwahl zugelassen werden -- die Fälle landen vor Gericht.
Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, unter anderem aufgrund von Äußerungen Bothes. Der stehe, so der Bericht, dem inzwischen aufgelösten sogenannten Flügel um Björn Höcke nahe. Der Fraktionsvorsitzende AfD im thüringischen Land gilt dem Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist und beobachtet ihn.
Die AfD hat bei vergangenen Wahlen im Landkreis zweistellige Ergebnisse erreicht, im Amt Neuhaus sowie in Kaltenmoor um die 30 Prozent, im Ostkreis mehr als 20 Prozent. Bei der Wahl zum Landrat, wäre es daher nicht unwahrscheinlich, dass sich in einer Stichwahl CDU-Mann Steffen Gärtner und Stephan Bothe gegenüberstünden. Die Kandidaten von SPD und Grünen, Andre Schuler und Torsten Franz, wirken bislang eher blass und wenig bekannt.
Er und seine Partei würden wie gehabt weiter Wahlkampf betreiben, sagt Bothe: "Wir wollen in allen Samtgemeinderäten sitzen und stark im Kreistag vertreten sein."
Rechtlich mag das Vorgehen in Niedersachsen korrekt sein, das werden Gerichte prüfen. Ob man sich damit einen Gefallen tut, ist die andere Frage. Die AfD ist nicht verboten, die Meinungsfreiheit reicht sehr weit, insofern könnten die Entscheidungen im Einzelfall vor Richtern kippen.
Für die AfD könnte der mögliche Ausschluss ihrer Bewerber wie ein Brandbeschleuniger wirken: Sie behauptet gern, in undemokratischen Verhältnissen zu leben. Es gibt viele, die ihr in dieser Sicht folgen, auch wenn die Realität eine andere ist. Allein schon deshalb, weil die AfD die Entscheidungen juristisch prüfen lassen kann. Im Zweifel beginnt eine unsichere Zeit, denn es ist nicht auszuschließen, dass Wahlen wiederholt werden müssen. Carlo Eggeling
Kommentare
am 23.07.2026 um 14:05:46 Uhr
Der Wähler ist mündig genug zu entscheiden, wen er für vertrauenswürdig hält und wen nicht. Die erwähnten Weichenstellungen im Vorfeld der niedersächsischen Landratswahlen werden das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und deren weisungsgebundene Behörden noch stärker als bisher untergraben. Es kann nicht sein, dass ein Kreiswahlausschuss darüber befindet, welche Partei oder welcher Kandidat verfassungstreu ist und welcher nicht. Das kommt einem Parteiverbot durch die Hintertür gleich. Selbst eher links orientierte Prominente wie z.B. Alice Schwarzer oder Richard David Precht sprechen sich gegen die gängige Dämonisierung der AfD aus.
Der Staatsrechtler Prof. Boehme-Neßler bringt es folgendermaßen auf den Punkt: „Nicht jeder, der die aktuelle Regierungspolitik hart kritisiert, will die Demokratie abschaffen. Im Gegenteil: Die Demokratie lebt davon, dass Regierungen hart kritisiert werden. Das ist die Essenz des demokratischen Prozesses. ... Wenn man die legitime demokratische Kritik an einer Regierung umdeutet in eine grundsätzliche Kritik am System und in einen grundsätzlichen Willen, das System abzuschaffen – das ist perfide.“ (Siehe https://youtu.be/ZZYd6VZD4bU?si=QfS1Y5sDdPNNkADb)
Bezüglich der genannten Thematik ist die gesamte Stellungnahme von Prof. Boehme-Neßler auf dem YouTube-Kanal von Apollo-News sehr zu empfehlen. Man muss die AfD oder Apollo-News nicht mögen, aber ein fairer Umgang mit dem politischen Gegner und ihren potenziellen Wählern ist DAS, was eine Demokratie ausmacht. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
am 23.07.2026 um 15:14:19 Uhr
es handelt sich bei der Wahl zum Landrat um eine Personenwahl. Da spielt die Partei zunächst eine untergeordnete Rolle.
Aber: Der Landrat wird Beamter auf Zeit/ Wiederuf, dh. er muss die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem die Treue zur Verfassung mit all seinen Artikeln.
Offenbar bietet Herr Bothe wegen seiner Äußerungen so viele Zweifel an dieser Verfassungstreue, dass eine Verbeamtung nicht in Frage käme. Es wäre fatal, wenn dies erst nach einer möglichen Wahl festgestellt werden würde.
Aber natürlich ist es auch mit der Gefahr verbunden, dass die Opferrolle der AfD weiter zementiert wird und den Gruppenzusammenhalt in der Partei und Wählerschaft noch verstärkt werden kann.
Zudem werden diese die Geschichte von der Fernhaltung von AfD Politikern von wichtigen Ämtern durch die „Altparteien“ weiter nähren.
Eine Zwickmühle.
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